Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Neue Gütesiegel: Auszeichnung für Gewerbebetriebe

Am 29.11.2019 wurde die Verordnung zum Gütesiegel „staatlich geprüft“ für Nicht-Handwerke kundgemacht

Lesedauer: 1 Minute

04.05.2023

Inhaltsverzeichnis

    Unternehmen, deren Inhaber/in oder gewerberechtliche/r Geschäftsführer/in eine staatliche Befähigungsprüfung für Gewerbe mit Qualifikationserfordernis (ausgenommen Handwerke) erfolgreich abgelegt haben, dürfen bei der Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte den Begriff "staatlich geprüft" verwenden.

    Durch eine neue Verordnung des Wirtschaftsministeriums haben Österreichs Gewerbetreibenden nun künftig die Möglichkeit, ihr hohes Qualifikationsniveau transparent am Markt darzustellen.

    In unserer Innung gibt es nun eigene Gütesiegel für folgende Gewerbe:

    • Fußpflege
    • Kosmetik
    • Massage
    • Tätowieren
    • Piercen 

    Weitere Information zur Nutzung des staatlichen Gütesiegels „staatlich geprüft“ für Unternehmen, deren Inhaber oder Geschäftsführer die Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, finden Sie auf der Seite Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und Gütesiegel „staatlich geprüft“.

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