Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung

Grundqualifikation und Weiterbildung für Kraftfahrer der Veranstaltungstechnik

Merkblatt 10/14 

Lesedauer: 1 Minute

Aufgrund aktueller gesetzlicher Bestimmungen müssen bestimmte Kraftfahrer im Güterkraftverkehr eine Grundqualifikation und eine entsprechende Weiterbildung absolvieren, was in einem Fahrerqualifizierungsnachweis vermerkt wird.
Der Veranstaltungstechniker ist von dieser Regelung ausgenommen und benötigt keinen Fahrerqualifizierungsnachweis.

Stand: 04.01.2017

Weitere interessante Artikel
  • Zwei Personen bei der Montage einer Solaranlage am Dach eines Hauses unter blauem Himmel
    Umsatz­steuer­be­freiung (Null­steuersatz) und EAG-Investitions­­zuschuss für Photovoltaik-Anlagen und Strom­speicher
    Weiterlesen