Urheberrecht in der Fotografie
Als Fotograf:in steht Ihnen bei Nutzung Ihrer fotografischen Werke Geld in Form von Tantiemenzahlungen zu. Dafür zuständig ist die Verwertungsgesellschaft Bildrecht. Ende April endet die Meldefrist für das Jahr 2023.
Lesedauer: 1 Minute
Für bestimmte Nutzungen fotografischer Werke braucht es keine Zustimmung als Urheber:in. Etwa für private Nutzungen, Nutzungen in Bibliotheken, in Unterricht und Lehre etc. Jedoch steht Ihnen als Fotograf:in dafür Geld zu - und zwar in Form von Tantiemenzahlungen durch die zuständige, staatlich zugelassene Verwertungsgesellschaft Bildrecht. Beitritt und laufende Mitgliedschaft bei der Bildrecht sind kostenlos, dein Tagesgeschäft als Fotografin bleibt davon unberührt.
Ende April 2024 endet bei der Bildrecht die Meldefrist für das Kalenderjahr 2023.
Wenn Sie bereits Bezugsberechtigte:r der Bildrecht sind, denken Sie daran, Ihre Meldungen abzugeben.
Wenn Sie noch nicht Bildrecht-Mitglied sind, dann füllen Sie entweder diese Vollmacht oder diesen für die Berufsfotografie passenden Wahrnehmungsvertrag aus und senden ihn an office@bildrecht.at.
Dann erhalten Sie noch rechtzeitig vor Meldeschluss Zugang zum Mitgliederportal der Bildrecht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt ans Bildrecht-Team: office@bildrecht.at oder +43 1 815 26 91.