Bau, Landesinnung

Baurestmassen-Beratungsscheck

1.000-Euro-Gutschein für Beratung durch Expert:innen!

Lesedauer: 1 Minute

15.02.2024

Zur Unterstützung der Mitgliedsbetriebe bietet die Landesinnung Bau seit Oktober 2012 einen Beratungsscheck für den Bereich Baurestmassen an. Mit ihm erhalten Unternehmen, die Baurestmassen entsorgen müssen, einen Zuschuss von bis zu 1000 Euro, wenn sie Hilfe von Experten in Anspruch nehmen. Es sind fast ein Dutzend Gesetze und Rechtsnormen, mit denen sich steirische Bauunternehmen auseinandersetzen müssen, wenn im Zuge eines Auftrages Baurestmassen anfallen. Wie diese zu behandeln sind, wie sie entsorgt werden müssen und wie viel davon wiederverwertet werden muss, ist in vielen oft nicht überschaubaren Bestimmungen geregelt. Ein Fehler in der Anwendung oder Auslegung kann erhebliche Kosten nachsichziehen.

Zu Beginn dieses Jahres wurde dazu ein Baurestmassenleitfaden für alle Zielgruppen wie Bauherren, Planer, Gemeinden, bauausführende Unternehmen und Verwertungs- und Entsorgungsunternehmen vorgestellt und kann nun von  der Homepage der Stmk. Landesregierung unter www.baurestmassen.steiermark.at heruntergeladen werden.

Zugleich gibt es ein Förderungssystem in Form eines Beratungsschecks für die Mitglieder der Landesinnung Bau.

  • Mit diesem bekommt das Unternehmen 50 Prozent der Beratungskosten, jedoch maximal bis zu 1.000 Euro rückerstattet, wenn es sich bei einem der zur Verfügung stehenden Baurestmassen-Experten Unterstützung holt.
  • Experten: ZT Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Jereb, Ing. Herwig Glössl/Cemex Umwelttechnik, RA Dr. Martin Eisenberger und Ing. Ernst Schneeberger oder ein Berater, der vom Gremium vorab genehmigt werden muss.
  • Wichtig: Die Beratung muss präventiv, das heißt, vor Vertragsabschluss oder Vertragserteilung erfolgen – auf laufende Rechtsfälle kann der Scheck nicht eingelöst werden.
  • Abwicklung: Das Beratungsformular ausfüllen, den gewünschten Berater ankreuzen und das Formblatt an die Landesinnung Bau schicken. Nach der Freigabe des Schecks durch ein Gremium der Landesinnung kann die Beratung in Anspruch genommen werden. Nach Abschluss der Beratung den Beratungsbericht und den Zahlungsnachweis an die Innung übermitteln, um 50 Prozent der Beratungskosten (max. 1.000 Euro) rückerstattet zu bekommen.

Wir hoffen, dass wir mit dieser Maßnahme unsere Unternehmen dabei unterstützen, die schwer überschaubaren Bestimmungen einzuhalten. Denn Fehler müssen so nicht erst um teures Geld im Nachhinein behoben werden, sondern werden schon verhindert, bevor sie passieren.

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