Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf …
Infos zur Gewerbeberechtigung
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Das Baumeistergewerbe muss nicht vollumfänglich angemeldet werden. Die Anmeldung kann auch für Teilbereiche erfolgen, wobei – Planung, Berechnung, Leitung ausgenommen – der Befähigungsnachweis auch individuell erbracht werden kann. Baugewerbetreibende dürfen sich nicht als Baumeister bezeichnen. Der Berechtigungsumfang des jeweiligen Baugewerbetreibenden ergibt sich aus dem Wortlaut der Einschränkung.
Eine Übersicht zu den in der Praxis anzutreffenden Gewerbewortlauten sowie die jeweiligen für die Gewerbeanmeldung erforderlichen Voraussetzungen finden Sie in der Broschüre "Berufszugang Baugewerbetreibende".
Weitergehende Informationen zum Gewerbewortlaut „Baugewerbetreibende, eingeschränkt auf Erdbau“ finden sich in diesem Informationsblatt sowie unter "Serviceangebote für Erdbau-Betriebe".
Bei all diesen Baugewerbetreibenden besteht die Pflicht zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung (Haftpflichtversicherung). Siehe dazu Navigationsbereich Wirtschaft/Versicherungen
Stand: 12.07.2022