Steiermark: Förderung für Wärmepumpen
Förderung des Austausches von bestehenden fossilen Heizungssystemen, Allesbrennern und Stromheizungen
Einstellungen
Förderungswerber
Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz € 2 Mio. nicht überschreitet
Förderungszweck
Steigerung der Energieeffizienz und Versorgungssicherheit mit Energie unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Auch soll die Wertschöpfung in den steirischen Regionen gesteigert, die Technologieentwicklung gefördert und ein Beitrag zur Sicherung und Erhöhung der Beschäftigung erreicht werden.
Förderungsgegenstand
Investitionen in Luftwärmepumpen, Erdwärmepumpen und Grundwasserwärmepumpen bei Ersatz von bestehenden fossilen Heizungssystemen, Stromheizungen und Allesbrennern.
Liste förderungsfähiger Wärmepumpen
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss von max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten
Ausstieg aus | Förderung € max. |
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fossilen Brennstoffen, Stromheizungen und Allesbrennern bei Umstieg auf eine Erdwärme- oder Grundwasserwärmepumpe | 2.400,- |
fossilen Brennstoffen, Stromheizungen und Allesbrennern bei Umstieg auf eine Erdwärme- oder Grundwasserwärmepumpe | 1.000,- |
Zuschlag für | Förderung € max |
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Umwälzpumpe (Pauschalbetrag) bei Umstieg auf eine Luftwärmepumpe) | 100,- |
Umwälzpumpe (Pauschalbetrag) bei Umstieg auf eine Erd- u. Grundwasserwärmepumpe | 100,- |
nur bei Umstieg auf eine Luftwärmepumpe für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit mindestens 2 kWp und mindestens 1 kWp pro 5 kW Nennleistung der Wärmepumpe (bei A2W35) | 500,- |
Anmerkung
- keine Anschaffung (Lieferung und Montage bzw. keine Rechnungen inkl. Zahlungsnachweise) der Anlage/Komponenten vor Förderungsantrag
- die Wärmepumpe muss den EHPA-Gütesiegelkriterien entsprechen
- die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf höchstens 40ºC betragen
- kein wirtschaftlicher Fernwärmeanschluss möglich
- Verbindungsleitungen innerhalb des Heizraumes müssen gedämmt sein
- keine weiteren Förderungen durch die gleiche oder andere Landesdienststellen oder seitens der Landwirtschaftskammer
- die Altanlage (Kessel- und allfällige Brennstofftanks) muss nachweislich außer Betrieb genommen und entsorgt werden
- innerhalb der letzten 8 Jahre darf keine Landesförderung für eine Heizungsanlage in Anspruch genommen worden sein
- alle relevanten Gesetze, Bestimmungen und Normen werden eingehalten
- Um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit Ihres Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen, wird empfohlen, vor Einreichung des Förderungsantrages die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu‘s-BeraterInnen in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landes Steiermark
Einreichung
Vor Projektbeginn mittels Antragsformulare (Papier) oder elektronisch mittels Online-Förderungsantrag
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
FA Energie und Wohnbau – Referat Sanierung und Ökoförderung
Landhausgasse 7
A-8010 Graz
M umweltlandesfonds@stmk.gv.at
Infozentrale +43 316/877-3955
Ökoförderungen des Landes Steiermark
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.