Steiermark: Förderung von solarthermischen Anlagen
Anlagen für Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung von Gebäuden
Einstellungen
Förderungswerber
Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Bilanzsumme € 2 Mio. nicht überschreitet.
Förderungszweck
Steigerung der Energieeffizienz und Versorgungssicherheit mit Energie unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen.
Auch soll die Wertschöpfung in den steirischen Regionen gesteigert, die Technologieentwicklung gefördert und ein Beitrag zur Sicherung und Erhöhung der Beschäftigung erreicht werden.
Förderungsgegenstand
Investitionen in neue solarthermische Anlagen sowie wasserbasierende Hybridanlagen (Fördergrenze aufgrund Gesamtgröße)
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss von max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten
Bruttoflächen | Förderung [€] max. |
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Mind. 4 m2 bis 15 m2 | 300/m² |
Förderungsgrenzen (Deckelung)
Förderungsgrenzen (Deckelung)
Nur Warmwasserbereitung | Förderung für max. |
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Ein- und Zweifamilienhaus | 15 m2 |
ab drei Wohneinheiten | 4 m² je Wohneinheit |
Sondernutzung, unternehmerische Nutzung | 30 m2 |
Warmwasserbereitung und Heizungseinbindung | Förderung für max |
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Ein- und Zweifamilienhaus | 20 m2 |
ab drei Wohneinheiten | 6 m² je Wohneinheit |
Sondernutzung, unternehmerische Nutzung | 30 m2 |
Anmerkung
Förderungsantrag VOR Investitionsbeginn (Lieferung und Montage bzw. Rechnungen bzw. Zahlung)- es muss ein Wärmemengenzähler installiert sein oder eine Wärmemengenbilanzierung erfolgen
- keine weiteren Förderungen durch die gleiche oder andere Landesdienststellen oder seitens der Landwirtschaftskammer
- Verbindungsleitungen im Heizraum sowie außerhalb von beheizten Räumen sind gedämmt
- alle relevanten Gesetze, Bestimmungen und Normen werden eingehalten
- Um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit Ihres Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen, wird empfohlen, vor Einreichung des Förderungsantrages die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu‘s-BeraterInnen in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie bei der Energieberatung des Landes Steiermark.
Einreichung
Vor Projektbeginn mittels Antragsformular (Papier) oder elektronisch mittels Online-Förderungsantrag.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
FA Energie und Wohnbau – Referat Sanierung und Ökoförderung
Landhausgasse 7
A-8010 Graz
T +43 316/877- 2723
M umweltlandesfonds@stmk.gv.at
Infozentrale T +43 316/877-3955
Ökoförderungen des Landes Steiermark
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.