Steiermark: Förderung von solarthermischen Anlagen

Anlagen für Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung von Gebäuden 

Einstellungen

Geltungsdauer:
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Bilanzsumme € 2 Mio. nicht überschreitet.

Förderungszweck

Steigerung der Energieeffizienz und Versorgungssicherheit mit Energie unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen.

Auch soll die Wertschöpfung in den steirischen Regionen gesteigert, die Technologieentwicklung gefördert und ein Beitrag zur Sicherung und Erhöhung der Beschäftigung erreicht werden.

Förderungsgegenstand

Investitionen in neue solarthermische Anlagen sowie wasserbasierende Hybridanlagen (Fördergrenze aufgrund Gesamtgröße)

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss von max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten

Tabellen Bezeichnung
Bruttoflächen Förderung [€] max.
 Mind. 4 m2 bis 15 m2 300/m²

Förderungsgrenzen (Deckelung)

Förderungsgrenzen (Deckelung)

Nur Warmwasserbereitung   Förderung für max.
Ein- und Zweifamilienhaus 15 m2
ab drei Wohneinheiten 4 m² je Wohneinheit
Sondernutzung, unternehmerische Nutzung 30 m2

 

Warmwasserbereitung und Heizungseinbindung Förderung für max
Ein- und Zweifamilienhaus 20 m2
ab drei Wohneinheiten 6 m² je Wohneinheit
Sondernutzung, unternehmerische Nutzung 30 m2

Anmerkung

  • Förderungsantrag VOR Investitionsbeginn (Lieferung und Montage bzw. Rechnungen bzw. Zahlung)
  • es muss ein Wärmemengenzähler installiert sein oder eine Wärmemengenbilanzierung erfolgen
  •  keine weiteren Förderungen durch die gleiche oder andere Landesdienststellen oder seitens der Landwirtschaftskammer
  • Verbindungsleitungen im Heizraum sowie außerhalb von beheizten Räumen sind gedämmt
  • alle relevanten Gesetze, Bestimmungen und Normen werden eingehalten
  • Um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit Ihres Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen, wird empfohlen, vor Einreichung des Förderungsantrages die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu‘s-BeraterInnen in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie bei der Energieberatung des Landes Steiermark.

Einreichung

Vor Projektbeginn mittels Antragsformular (Papier) oder elektronisch mittels Online-Förderungsantrag.

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik 
FA Energie und Wohnbau – Referat Sanierung und Ökoförderung 
Landhausgasse 7
A-8010 Graz
T +43 316/877- 2723 
M umweltlandesfonds@stmk.gv.at
Infozentrale T +43 316/877-3955

Ökoförderungen des Landes Steiermark

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.