
Fachgruppentagung der Landesinnung der Rauchfangkehrer
08. April 2025, 15:00 Uhr
Lesedauer: 1 Minute
24.02.2025
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Wann
08. April 2025, 15:00 Uhr
Wo
Hotel Liebmann
Liebmannweg 23
8301 Laßnitzhöhe
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
3. Delegierungsbeschlüsse der Fachgruppentagung an den Landesinnungsausschuss gemäß § 65 WKG :
- Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Fachgruppe
- Beschlussfassung über die Erlassung der Geschäftsordnung nach Maßgabe des § 58 Abs. 3 WKG
- Beschlussfassung über Gebühren für Sonderleistungen
- Beschlussfassung über den Voranschlag und Rechnungsabschluss
- Beschlussfassung über Angelegenheiten, die eine über den Voranschlag hinausgehende Belastung des Haushalts nach sich ziehen
4. Allfälliges
Teilnahmeberechtigt an der Fachgruppentagung sind die Mitglieder der Landesinnung der Rauchfangkehrer, bei juristischen Personen ein bevollmächtigter Vertreter (Gesellschafter, Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied, Geschäftsführer oder Prokurist).
Einzelunternehmer:innen können sich nicht vertreten lassen.