Person mit Hörschutz steht an Furniermaschine und hält Brett in Händen
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Fachgruppentagung der Landesinnung Holzbau

03. April 2025, 15:00 Uhr

Lesedauer: 1 Minute

24.02.2025

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Wann

03. April 2025, 15:00 Uhr

Wo

"Das Franz"
Andritzer Reichsstraße 157
8046 Graz

Tagesordnung

1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Genehmigung der Tagesordnung

4. Delegierungsbeschlüsse der Fachgruppentagung an den Innungsausschuss gem. § 65 WKG:

  • Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Landesinnung
  • Beschlussfassung über die Erlassung der Geschäftsordnung nach Maßgabe des § 58 Abs. 3 WKG
  • Beschlussfassung über Gebühren für Sonderleistungen
  • Beschlussfassung über den Voranschlag und Rechnungsabschluss
  • Beschlussfassung über Angelegenheiten, die eine über den Voranschlag hinausgehende Belastung des Haushalts nach sich ziehen

5. Allfälliges

Teilnahmeberechtigt an der Fachgruppentagung sind die Mitglieder der Innung Holzbau, bei juristischen Personen ein bevollmächtigter Vertreter (Gesellschafter, Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied, Geschäftsführer oder Prokurist). Einzelunternehmer:innen können sich nicht vertreten lassen.