Multichannel Tuesday-Webinar: Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
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Sparte Handel

Multichannel Tuesday-Webinar: Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Was es ab 13. Dezember 2024 für (Online)-Händler:innen zu beachten gibt

Lesedauer: 1 Minute

15.11.2024

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung entwickelt das bestehende Produktsicherheitsrecht weiter und beinhaltet neue Pflichten für Wirtschaftsakteure und insbesondere auch für den Online-Handel. Sie gilt grundsätzlich für alle Verbraucherprodukte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Auch gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Produkte fallen darunter. 

Für die verschiedenen Wirtschaftsakteure sind unterschiedliche Verpflichtungen festlegt. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Rolle das eigene Unternehmen in der Produkt-Wertschöpfungskette einnimmt.

Im Webinar vom 12. November 2024 spricht zu dem Thema RA MMag. Stefan Adametz, LL.M. MBA. Als Experte für Compliance und Wirtschaftsrecht (mit Schwerpunkt Handel/ Vertrieb/ Vertragsrecht/ AGB/ Produkt/Lieferkette) sowie E-Commerce und Prozessführung berät Stefan Adametz große wie kleinere Unternehmen und "Start-Ups". RA Adametz ist Autor zahlreicher Publikationen und halte regelmäßig Vorträge zu vertriebsrelevanten Themen. 

Folgende Eckpunkte werden in unserem Webinar thematisiert:

  • Welche Produkte fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung?
  • Welche Verpflichtungen gelten für mich als Händler? Welche Unterschiede können sich auch aufgrund meiner Vertriebs- und Vermarktungstätigkeit ergeben?
  • Welche neuen Verpflichtungen gibt es für Händler insbesondere im E-Commerce?
  • Die neue Rolle der Online-Marktplätze im Produktsicherheitsrecht.

Die Präsentationsunterlagen zum Webinar*) können bei Caroline Weber angefragt werden.


Hinweis: Die Präsentation stellt lediglich einen Auszug der Bestimmungen der Produktsicherheitsverordnung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Jegliche Haftung des Erstellers der Präsentation ist ausgeschlossen. Die Präsentation und der Vortrag ersetzen außerdem keine individuelle juristische Beratung. Präsentation und der Vortrag sind unverbindlich.

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