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Pensionskassen: 2,5 Prozent Plus im Corona Jahr 2020 – Betriebliche Vorsorgekassen: 1,4 Prozent Plus trotz Weltwirtschaftskrise

Jahresbericht 2020

Lesedauer: 12 Minuten

18.10.2024

Zusammenfassung

Mit Ende 2020 verwalten acht Pensionskassen bereits ein Vermögen von knapp 25 Mrd. Euro für mittlerweile über 995.000 Personen. Damit sind die Pensionskassen der größte private Pensionszahler Österreichs. Im Jahr Corona 2020 erwirtschafteten die Pensionskassen ein Veranlagungs-Ergebnis von plus 2,49 Prozent. Das für die Pensionskassen-Kunden besonders wichtige langjährige durchschnittliche Jahresergebnis über 30 Jahre liegt inklusive dem Jahr 2020 bei plus 5,3 Prozent pro Jahr.

Kurzfristige Schwankungen auf den Finanz- und Kapitalmärkten kommen vor, sie haben aber für den Aufbau einer Pension über Jahrzehnte keine relevante Bedeutung. Selbst in den letzten zehn Jahren der nach wie vor anhaltenden Null-Zins-Phase, die eine klassische Veranlagungsstrategie erschwert, erwirtschafteten die Pensionskassen eine durchschnittliche Wertsteigerung von plus 4,01 Prozent – und das jedes Jahr. 


English Summary

Occupational pension funds are the main part of the second pillar of retirement provision in Austria and supplements the state’s system. By 2020, more than 995.000 people were already entitled to an occupational pension. The number of employees that contribute to an occupational pension fund is still growing.

During the last 10 years occupational pension funds had an average performance of 4,01 %. Looking back at the last 30 years (since the legal possibilities to found occupational pension funds), the occupational pension funds’ performance amounted to 5,3 %. That proves that on average occupational pension funds generate a positive performance, even in cases of crisis. The reason for this is the focus on safe assets with low risks by trying to achieve a good performance. The asset in government bonds is mostly invested in bonds of European states. The asset in shares only has a share of about 37 %. On the other hand, the investment in bonds has an average share of about 53 %. Austrian occupational pension funds are Austria’s largest private pension payers (746 million euro in 2020) with assets under management of 24,98 billion euro.

Last year occupational provision funds managed 14.5 billion euro (+ 1,2 billion euro in 2019) and obtained a performance of plus 1,37 %. 3,6 million people had an account at an occupational provision fund.


Die österreichischen Pensionskassen 2020

Das langjährige durchschnittliche Jahresergebnis über 30 Jahre liegt inklusive dem Jahr 2020 bei plus 5,3 Prozent pro Jahr.

Derzeit haben mehr als 995.000 Österreicher Anspruch auf eine Firmenpension.
Insgesamt veranlagen die 8 Pensionskassen ein Vermögen von knapp 25 Mrd. Euro und sind damit der größte private Pensionszahler Österreichs.

Im Jahr 2020 erwirtschafteten die Pensionskassen ein Veranlagungs-Ergebnis von plus 2,49 Prozent. Dieses Ergebnis beweist, dass dieses System nachhaltig Ergebnisse bringt und allen Vergleichen standhält.

Selbst in den letzten zehn Jahren der nach wie vor anhaltenden Null-Zins-Phase, die eine klassische Veranlagungsstrategie erschwert, erwirtschafteten die Pensionskassen eine durchschnittliche Wertsteigerung von plus 4,01 Prozent – und das jedes Jahr.

Kurzfristige Schwankungen auf den Finanz- und Kapitalmärkten kommen vor, sie haben aber für den Aufbau einer Pension über Jahrzehnte keine relevante Bedeutung.

Bei Pensionskassen geht es aber besonders um die Langfristigkeit - sprich die bestmögliche Verzinsung über einen langjährigen Beobachtungszeitraum.

Märkte und Einflussfaktoren 2020 

Das Jahr 2020 war geprägt von der weltweiten Corona Pandemie und führte zu Rezession und Arbeitslosigkeit. Dies machte auch in Österreich fiskalpolitische Maßnahmen wie eine Steuer- und Abgabenstundung und weitere Unterstützung für Unternehmen (wie z.B. Kurzarbeitsmodelle) notwendig. Die lock downs in ganz Europa verursachten hohe Arbeitslosigkeit, dem daraus resultierenden Kaufkraftverlust folgen Investitionsstau und Nachfragerückgang in vielen Bereichen. Das Risiko des Zusammenbruches ganzer Wirtschaftszweige wie in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft z.B. (Stadt-) Hotellerie, (Nacht-) Gastronomie, Lift-/Seilbahnbetreiber, körpernahe Dienstleistungen, Verwerfungen in der Flugbranche sowie in der Automobilindustrie und daher auch in der Zulieferindustrie waren die Folge. 

Die Präsidentschaftswahl in den USA, auch im Lichte des Handelskonfliktes USA – China, sowie die Nullzinspolitik der FED und der EZB waren Einflussfaktoren. 

Europa wurde durch drei Ereignisse geprägt:  

  • Die Bildung einer neuen EU-Kommission, die am 1. Dezember 2019 ihre Arbeit aufnahm, und folgende Schwerpunkte setzt. Der europäische „Grüne Deal“; ein für das digitale Zeitalter gerüstetes Europa; eine Wirtschaft im Dienste der Menschen; ein stärkeres Europa in der Welt und eine neue Fokussetzung auf die Demokratie innerhalb der EU werden prioritär behandelt werden. Die Kräfte mussten dann aber zur COVID-19 Bekämpfung gebündelt werden.
  • Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (BREXIT), der nach mehreren Verschiebungen und der daraus resultierenden Verunsicherung nun mit 31. Jänner 2020 vollzogen wurde. Ein Folgeabkommen zwischen UK und der EU (Deal) ist zwar in Kraft, aber es wird noch in vielen Bereichen notwendig sein nachzuschärfen, um Problemfelder zu lösen. (EU-Binnengrenze Republik Irland – Nordirland, irische See)
  • Die Regierungsumbildung in Italien, die einen deutlich europafreundlicheren Kurs zur Folge hatte.  

Vor allem zwei Faktoren prägten im Jahr 2020 die Entwicklung an den Kapitalmärkten - die expansivere Politik der Notenbanken und der (noch immer schwelende) Handelskonflikt zwischen den USA und China. Die Hoffnung auf eine baldige Lösung des Handelskonfliktes mit den USA ist derzeit eher gering. Nach dem einseitigen Ausstieg der USA unter Präsident Trump aus dem „Atomdeal“ mit dem Iran, wird nun ein neuer Anlauf seitens der EU unternommen, um die Gespräche wieder in Gang zu bringen. 

An den Aktienmärkten kam es 2020 zu deutlichen Kursverlusten, die COVID-Krise und damit einhergehende Rezessionsängste belasteten die Aktienmärkte. Unterstützt durch fiskal- und geldpolitische Maßnahmen ist ein Aufwärtstrend wieder erkennbar. Die Zulassung verschiedener Impfstoffe und die daraus resultierende Hoffnung auf ein Ende der Pandemie treibt die Märkte. Im Staatsanleihenbereich kam es im Euro-Raum nach einer Eindellung wieder zu einer Erholung und leicht steigenden Renditen.

Pensionskassen erwirtschafteten ein klares Plus trotz Wirtschaftskrise

Der starke weltweite Einbruch an den Börsen im ersten Quartal 2020 bescherte den Pensionskassen kurzfristig ein Zwischenergebnis von minus 10 Prozent. Dieses wurde aufgeholt und in ein Plus von 2,49% gedreht. Dies bestätigt die professionelle Veranlagung bei den heimischen Pensionskassen und die Stabilität des Systems.

Der Fokus auf ein einzelnes Quartal oder Jahr hat keine Aussagekraft, weil Pensionen über Jahrzehnte aufgebaut werden. Das für die Pensionskassen-Kunden besonders wichtige langjährige durchschnittliche Jahresergebnis über 30 Jahre liegt inklusive des Jahres 2020 bei plus 5,30 Prozent pro Jahr.

Mit Ende 2020 verwalten die acht Pensionskassen bereits ein Vermögen knapp 25 Mrd. Euro für mittlerweile mehr als 995.000 Personen. Die Pensionskassen sind seit Jahren der größte private Pensionszahler in Österreich. 

Kontinuierliches Wachstum an Anspruchsberechtigten

Bei Pensionskassenverträgen zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Pensionskassen monatlich Beiträge ein, die später in der Pension verzinst ausbezahlt werden. Die effizienteste Form der Zusatzpension ist sicherlich die Betriebspension. Das Pensionskassensystem zeichnet sich durch eine hohe Kosteneffizienz, viele Möglichkeiten (Wahl von Veranlagungsprofilen: defensiv, konservativ, ausgewogen, aktiv oder dynamisch) und hohe Transparenz aus.

Die Pensionskassen können Sicherheit sowohl durch Garantiemodelle, als auch durch konservative Vertragsparameter darstellen. Die Pensionskassenpension ist allerdings eine betriebliche Vorsorge, d.h. in den Genuss einer solchen Zusatzpension kommt man nur über seinen Arbeitgeber bzw. den Betrieb.

Derzeit haben mehr als 995.000 Österreicher (das sind 23% aller Arbeitnehmer) Anspruch auf eine Firmenpension. Insgesamt veranlagten die 8 Pensionskassen im Jahr 2020 ein Vermögen von knapp 25 Mrd. Euro. Damit sind sie der größte private Pensionszahler Österreichs. Die durchschnittliche Pension lag 2020 bei 447 Euro pro Monat.

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 746 Mio. Euro an Pensionsleistungen ausbezahlt (+ 5,96 Prozent gegenüber 2019).

Seit Jahren stehen für die heimischen Pensionskassen insbesondere auch Klein- und Mittelbetriebe im Fokus. So liegt der Anteil der Klein- und Mittelbetriebe bei den Neuverträgen im abgelaufenen Geschäftsjahr bei annähernd 90 Prozent.

Generalpensionskassen-Vertrag

Derzeit besteht nur für jene Personen, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, welches einen Pensionskassenvertrag für seine Arbeitnehmer/-innen abgeschlossen hat, die Möglichkeit, bei Pensionsantritt die Abfertigungssumme in eine lebenslange Pension umzuwandeln. Es wird darauf zu achten sein, dass die Grundintention, eine Verrentungsmöglichkeit auch für diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen, die als Aktive keinen Pensionskassenvertrag hatten, erfüllt wird.

Künftig soll allen Arbeitnehmern über einen General-Pensionskassenvertrag (d. h. nach standardisierten Bedingungen für die wesentlichen Parameter) ermöglicht werden, die Abfertigungssumme an eine Pensionskasse zu übertragen, um dadurch eine lebenslange Zusatzpension zu erhalten.

Förderung von Arbeitnehmerbeiträgen und Prämienmodell für Geringverdiener

Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter leistet, ist seit langem geregelt. Wichtig für den weiteren Ausbau – und damit für die weitere Verbreitung der kollektiven Altersvorsorge – ist die Absetzbarkeit der Beiträge, die der Arbeitnehmer für sich selbst leistet. Bei den unteren Einkommensschichten wäre es sinnvoll, anstelle der steuerlichen Absetzbarkeit ein Prämienmodell vorzusehen.

Nachhaltigkeit

Mit ihrer nachhaltigen Investitionspolitik unterstützen die Pensionskassen die Erreichung der Klimaziele im Unternehmenssektor. Konkret wurde dazu im November 2020 vom Fachverband der Pensionskassen die Erstellung eines Carbon Reports bei einem unabhängigen Anbieter aus Liechtenstein im Hinblick auf die Veranlagungen der Österreichischen Pensions- und Vorsorgekassen in Auftrag gegeben. Demzufolge bringt eine Reduktion der Emissionen um beispielsweise 25 Prozent im Portfolio der Unternehmensbeteiligungen eine potenzielle CO2-Ersparnis von rund 875.000 Tonnen CO2. Umgelegt auf Pkw entspricht dies dem Ausstoß von rund 324.000 Pkw in Österreich beziehungsweise einer Reduktion des gesamten österreichischen CO2-Ausstoßes um über ein Prozent. Mit einem weiteren Ausbau des Pensionskassensystems könnten diese CO2-Einsparungseffekte entsprechend ausgedehnt werden.


Die Betrieblichen Vorsorgekassen in Österreich 2020

Aktuell sind 8 Betriebliche Vorsorgekassen am Markt tätig. Sie verwalten nicht nur die Gelder der Unternehmer und ihrer Arbeitnehmer, sondern auch Freiberufler und Landwirte nützen gerne die Möglichkeit, auf diesem Wege vorzusorgen.

Somit sind jetzt schon nahezu alle erwerbstätigen Österreicherinnen und Österreicher vom System der Betrieblichen Vorsorge umfasst. Die Vorsorgekassen sind das einzige flächendeckende System kapitalgedeckter Vorsorge und bilden somit einen wichtigen Eckpfeiler als Ergänzung zur staatlichen Pension.

Die Beiträge des Arbeitgebers, die er für seine Arbeitnehmer an die BVK leistet, sind im Ausmaß von 1,53 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts lohnsteuerfrei. Die Betrieblichen Vorsorgekassen gehören zu den Vorzeigemodellen in Europa, da die erworbenen Ansprüche mitgenommen werden können und somit jeder Arbeitnehmer eine Abfertigung erhält und auch Selbständige können sich in diesem System auf eine soziale Absicherung verlassen.

Bilanz des Jahres 2020

Das System der Betrieblichen Vorsorge ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Über 22.000 Unternehmen nützten die Möglichkeit, die Abfertigungsansprüche ihrer Mitarbeiter in eine Vorsorgekasse zu übertragen. Somit kamen zusätzlich zum gesetzlichen Obligatorium bereits über 710 Mio. Euro ins System und viele Arbeitnehmer profitieren heute von einer betrieblichen Vorsorge, obwohl ihr Dienstverhältnis bereits vor 2003 begann. Primär sind es aber die neu begonnenen Dienstverhältnisse, welche die Zahl der Anwartschaftsberechtigten kontinuierlich steigen lassen. Mittlerweile verwalten die Vorsorgekassen Guthaben von etwa 3,6 Mio. Berechtigten.

Nach 18 Jahren am Markt konnten die Vorsorgekassen das veranlagte Vermögen im Jahr 2020 nochmals um beinahe 1,2 Milliarden steigern und verwalten nun bereits 14,5 Mrd. Euro.

Es erscheint beachtlich, dass der Vermögensbestand immer noch beständig wächst, obwohl im Jahr 2020 bereits nahezu 720 Mio. Euro an Leistungen ausbezahlt wurden – das ist ein Viertel mehr als im Vorjahr. 

Dieser Betrag setzt sich aus den Abfertigungszahlungen, die an etwa 566.800 Personen geleistet wurden, zusammen. Die Flexibilität der Betrieblichen Vorsorge ist auf die Bedürfnisse der verschiedenen Lebenslagen ausgerichtet: Bei einem Verfügungsanspruch kann der Berechtigte selbst entscheiden, ob er das Geld sofort benötigt oder ob er es steueroptimal für seine persönliche Altersvorsorge verwenden möchte. Viele Österreicherinnen und Österreicher entscheiden sich aber auch bewusst dafür, ihr Kapital in der Vorsorgekasse zu belassen. Dies ist eine – unter anderem steuerlich – attraktive Möglichkeit, für die Pension vorzusorgen.

Ein weiterer Vorteil der Betrieblichen Vorsorge liegt darin, dass die Kunden der Vorsorgekassen auch vom Veranlagungserfolg profitieren: Im langjährigen Durchschnitt erzielten die Vorsorgekassen eine Performance von 2,5 Prozent. Im Jahr 2020 verzeichneten die Kassen ein respektables Ergebnis von 1,37 Prozent. Die Veranlagung auf den Kapitalmärkten bringt Vorteile für die Anwartschaftsberechtigten, denn die Kunden profitieren laufend von einer Wertsteigerung der Anwartschaft.

Für die Rendite einer Vorsorgekasse gibt es im Wesentlichen zwei bestimmende Faktoren: Einerseits ist das aktuelle Zinsniveau auf den Kapitalmärkten relevant, anderseits trägt auch die Risikogewichtung der Veranlagungsstrategie wesentlich zum Ergebnis bei. Der zweite Faktor wird von der Vorsorgekasse auf Grund des Veranlagungshorizonts, also unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Liegedauer bestimmt.

Da das System der Betrieblichen Vorsorge eine Vielzahl an Entnahmemöglichkeiten vorsieht, muss die Vorsorgekassen jederzeit von einem Kapitalabfluss ausgehen und kann somit nur sehr konservativ veranlagen. Die Veranlagungsbestimmungen der Vorsorgekassen zielen auf eine ausgewogene Mischung der Veranlagungstitel und Streuung innerhalb des Portfolios unter Rücksichtnahme auf Sicherheit und Rentabilität ab. Es sind umfangreiche quantitative und qualitative Einschränkungen zu beachten. Das enge gesetzliche Korsett macht es den Veranlagern der Vorsorgekassen jedoch nicht immer leicht, das Ertragspotential für die Berechtigten voll ausschöpfen zu können. Deshalb erschiene eine Modernisierung der Veranlagungsbestimmungen der Vorsorgekassen wohl angemessen.

Die Veranlagung in der Betrieblichen Vorsorgekasse bringt für die Berechtigten den Vorteil, dass Sie vom Gewinnpotenzial des Kapitalmarkts profitieren und sich gleichzeitig aber auf die Sicherheit der Bruttokapitalgarantie verlassen können. Das bedeutet, dass jeder Cent, den die Vorsorgekasse zur Veranlagung erhalten hat, auch wieder an den Berechtigten zurückgeht – selbst wenn es wieder schlechte Zeiten an den Börsen gäbe greift diese Garantie in vollem Umfang.

Weiterentwicklung der Betrieblichen Vorsorge

Durch den hohen Durchdringungsgrad (nahezu jeder Erwerbstätige hat bereits ein Konto bei einer Vorsorgekasse) und das effiziente System bringen die Betrieblichen Vorsorgekassen ideale Voraussetzungen zur Stärkung der Pensionsvorsorge für alle Österreicherinnen und Österreicher mit. Das bestehende System könnte die optimale Basis zur Ergänzung der staatlichen Pension und Entlastung des Staatshaushaltes sein, es muss nur entsprechend ausgebaut werden.

Zur Erreichung dieses Ziels sollten jedoch einige Parameter angepasst werden:

  • Verlängerung der gesetzlichen Mindestliegedauer bis zum Pensionsantritt
  • Entfall der Bruttokapitalgarantie
  • Digitalisierung der Kontoinformation

Der aktuelle gesetzliche Rahmen für Betriebliche Vorsorgekassen sieht eine Vielzahl an Entnahmemöglichkeiten vor: Selbst die Voraussetzung von 36 Beitragsmonaten für die Auszahlung bedeutet nicht, dass das Kapital drei Jahre bei einer Vorsorgekasse liegen muss. Für die einzelne Vorsorgekasse kann dies zur Folge haben, dass sie das Kapital bereits nach einem Monat an den Berechtigten auszahlen muss. Das bedeutet, dass auch die Kapitalgarantie schon nach einem Monat greift. Der Veranlagungshorizont entspricht somit nicht einem langfristigen Produkt.

Dieser Aspekt stellt – in Verbindung mit der Bruttokapitalgarantie - die wesentliche Herausforderung für die Vorsorgekassen dar. Kein anderes Produkt muss ohne einen konstanten, langfristigen Veranlagungszeitraum eine Garantie leisten. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass Garantien auf Grund des seit Jahren anhaltenden historisch tiefen Zinsniveaus nicht mehr zeitgemäß sind und hohe Kosten verursachen. Deshalb verabschieden sich immer mehr Anbieter von Vorsorgemodellen von Garantien.

Für eine adäquate Verzinsung der Beitragsgelder brauchen die Assetmanager einen angemessenen Spielraum. Eine Ausdehnung der gesetzlichen Mindestliegedauer würde höhere Volatilität erlauben und einen adäquaten Veranlagungsspielraum schaffen. Eine längere Liegedauer bzw. ein Entfall der Bruttokapitalgarantie würde das Veranlagungsspektrum der Vorsorgekassen maßgeblich erweitern. Dies würde in Verbindung mit einer Modernisierung der Veranlagungsbestimmungen die Möglichkeit bieten, in Produkte mit höherem Ertragspotenzial zu investieren, da Schwankungen über den Veranlagungszeitraum ausgeglichen werden können.

Darüber hinaus sollte die Kontoinformation gemäß § 25 (2) BMSVG der Kontomitteilung der Pensionsversicherungsanstalt (§ 13 APG) und der Leistungsinformation der Krankenversicherungsträger (§ 81 ASVG) gleichgestellt werden. Die BV-Kassen sollten jedem Anwartschaftsberechtigten die Möglichkeit bieten, elektronisch auf seine Daten zuzugreifen und auf Verlangen eine schriftliche Information zur Verfügung stellen. Dies würde dem aktuellen Zeitgeist entsprechen und zeigen, dass die Digitalisierung auch von den Vorsorgekassen vorangetrieben wird.

Durch die Realisierung dieser Punkte würde das System der Betrieblichen Vorsorge zur optimalen Ergänzung des staatlichen Pensionssystems werden.

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