[Pensions- und Vorsorgekassen, Fachverband]

Rechnungszins

Je niedriger der Rechnungszins, umso risikoärmer die Leistungsprognose

Lesedauer: 2 Minuten

11.03.2023

Mit dem Rechnungszins werden Pensionsleistungen, die man sich auf Grund der Beiträge erwarten kann, oder auch jene Beiträge errechnet, die voraussichtlich nötig sind, um eine bestimmte Pensionsleistung zu erreichen.

Der Rechnungszins wird bei Abschluss der Pensionsvereinbarung festgelegt. Er ist aber kein garantierter Wert. Der Rechnungszins entspricht unter anderem jenem Veranlagungsergebnis, das pro Jahr erwirtschaftet werden muss, damit die Pensionsleistungen beim beitragsorientierten Modell gleich bleiben bzw. bei gleich bleibendem Pensionsanspruch im leistungsorientiertes Modell keine zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge erforderlich sind.

Pensionsanpassungen hängen vom Rechnungszins ab

Pensionsanpassungen im beitragsorientierten Modell sind im Wesentlichen vom Veranlagungsergebnis und vom gewählten Rechnungszins abhängig. Wenn die Pensionskasse in einem Jahr diesen Prozentsatz erwirtschaftet, dann wird in der Regel im folgenden Jahr die gleiche Pension wie im Vorjahr ausgezahlt.

Wird ein höheres Ergebnis als der Rechnungszins erwirtschaftet, dann werden mit diesen „Überschüssen“ entweder die Pensionen erhöht oder die Rückstellungen für schwierigere Veranlagungsjahre – die Schwankungsrückstellung – aufgestockt.

Ausgleich aus Schwankungsrückstellung

Liegt das erwirtschaftete Ergebnis eines Jahres unter dem vereinbarten Rechnungszins, kann es beim beitragsorientierten Modell zu einer Verringerung der Pension kommen. Im Idealfall können Pensionskürzungen vermieden werden, indem die Differenz zwischen dem geplanten Veranlagungsergebnisses und dem niedrigeren tatsächlichen Ergebnis durch Gelder ausgeglichen wird, die in der Schwankungsrückstellung getrennt vom restlichen Vermögen geführt werden - siehe Sicherheit in der Pension.

Überschüsse werden rückgestellt

Das gilt auch für die Zeit vor Antritt der Pension: Mit „Überschüssen“ werden die Reserven für schwierigere Veranlagungsjahre aufgestockt oder die zukünftig zu erwartende Pension entsprechend erhöht.

In Jahren mit einem Ergebnis unter dem Rechnungszins können die zukünftig zu erwartenden Pensionen sinken, wenn in der Schwankungsrückstellung keine ausreichenden Reserven vorhanden sind.

Weniger Risiko bei niedrigem Rechnungszins

Bei der Festlegung des Rechnungszinses sollte folgender Grundsatz bedacht werden: Je niedriger der Rechnungszins ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die angestrebte Wertanpassung der Pension erreicht werden kann. Dadurch ist auch das Risiko geringer, dass es zu Pensionskürzungen kommt.

Leistungsorientiertes Modell: Rechnungszins wichtig für Beitragshöhe

Beim leistungsorientierten Modell sind die Pensionshöhe und allenfalls eine jährliche Wertanpassung in der Pensionsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt.

Das Veranlagungsergebnis, das während der Berufszeit des Arbeitnehmers erwirtschaftet wird, wirkt sich auf die Höhe der Beiträge des Arbeitgebers aus. Liegt das Ergebnis unter dem Rechnungszins, muss der Arbeitgeber höhere Beiträge zahlen. Liegt das Ergebnis darüber, dann kann mit diesem Zusatzertrag die Beitragshöhe zugunsten des Arbeitgebers reduziert werden.

Die Schwankungsrückstellung hat auch beim leistungsorientierten Modell eine ausgleichende Aufgabe. In welcher Höhe die Pensionen ausgezahlt werden, ist von der Pensionsvereinbarung abhängig.

Den gültigen höchstzulässigen Rechnungszins finden Sie beim Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) und bei der  Finanzmarktaufsicht (FMA).