Film- und Musikwirtschaft, Fachvertretung

VAP Stellungnahme zur Razzia gegen kinox und movie4k

Urheberrechtsverletzungen im Internet gelten als schwere Straftaten und dürfen nicht bagatellisiert werden

Lesedauer: 1 Minute

Wien, am 27.10.2014. Letzte Woche wurden Mitarbeiter von movie4k.to, kinox.to und einer Vielzahl weiterer illegale Internetportale wegen gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Erpressung verhaftet. Die Zerschlagung eines zweiten kriminellen Piraterie-Netzwerks durch die deutschen Strafbehörden macht deutlich, dass profitorientierte Urheberrechtsverletzungen im Internet als schwere Straftaten gelten und nicht bagatellisiert werden dürfen.

Die Websites haben allein im deutschsprachigen Raum über 100 Mio Besucher im Monat und erzielen mit Nutzer-Abos und Werbung für Pornoseiten, Glücksspiele und Abzock-Angebote hohe Erträge.  Besucher dieser Internetseiten werden auch systematisch in Hacker-Fallen gelockt und Schadsoftware ausgesetzt.  Das „Geschäftsmodell“ ist somit das gleiche wie bei dem berüchtigten Filmportal kino.to, dessen Betreiber 2012 in Deutschland zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt wurden

Dass die verurteilten kino.to-Betreiber enge Geschäftskontakte nach Österreich pflegten, hat die hiesige Staatsanwaltschaft bislang nicht interessiert, da Urheberrechtsverletzungen in Österreich kein Offizialdelikt sind.

Aufgrund der mangelhaften Verfolgungsmöglichkeiten gegen Urheberrechtsverletzungen hat der VAP zuletzt Internetprovider aufgefordert, die Vermittlung des Zugangs zu den Seiten movie4k und kinox zu blockieren. Auch das Handelsgericht Wien hat am 1. Oktober eine einstweilige Verfügung zur Sperre dieser Seiten erlassen.  Dennoch stellen sich manche Provider in ihrem Rekurs gegen den Gerichtsbeschluss schützend vor die Raubkopierportale.

Cui bono?

Stand: 12.10.2015