Jugendschutzampel
Wir halten uns an den Jugendschutz!
Lesedauer: 1 Minute
Gerne möchten wir Ihnen einen Arbeitsbehelf an die Hand geben, mit dem Sie auf einen Blick erkennen können, welche Produkte ab welchem Alter gekauft werden dürfen. Diese "Jugendschutzampel" kann sowohl als Unterstützung Ihres Kassenpersonals als auch als Kundeninformation verwendet werden. Durch den beidseitigen Druck und die Laminierung eignet sie sich auch zum Anbringen an Glasflächen, um von beiden Seiten eingesehen zu werden.
Seit 1.1.2019 dürfen in Österreich Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse nur noch an Personen verkauft werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Die entsprechende Bestimmung findet sich in § 2a Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG.
Der Punkt "Guthabenkarten und Wertbons" ist mit der orangen Ampel versehen: hier gilt der sog. "Taschengeldparagraph", d.h. ein Jugendlicher dürfte derartige Produkte im Rahmen seines zur Verfügung stehenden Taschengeldes kaufen (also z.B.: im Gegenwert von € 10,-). Falls der Kauf jedoch seine finanziellen Möglichkeiten überfordert (also z.B.: bei einem Schüler, der im Gegenwert von € 100,- Bons kaufen möchte), wäre dies wiederum verboten. Da man nicht immer eindeutig beurteilen kann, ob es sich um einen Lehrling handelt, dem ein derartiger Kauf möglich wäre oder ob es sich um einen Schüler handelt, kann im Zweifelsfall daher nur empfohlen werden, auf "Nummer sicher" zu gehen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Arbeitsbehelf eine Unterstützung für die Bewusstseinsbildung zur Einhaltung des Jugendschutzes gegeben zu haben.
Bestellen Sie die Jugendschutzampel unter 05-90909-4511/4512 oder