Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, Fachgruppe
Aktuelle Verpflichtung zum EnEffG
Bis zum 14. Februar 2020, 24:00 Uhr, hat die Meldung des Energieabsatzes aus dem Jahr 2019 sowie der gesetzten Maßnahmen zu erfolgen!
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14.11.2023
Das Bundes-Energieeffizienz-Gesetz trat mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
Damit werden Energielieferanten jährlich seit 1.1.2015 zur Einhaltung von Energieeinsparungsmaßnahmen in Höhe von 0,6 % des Energieabsatzes an den Endkunden des Vorjahres verpflichtet. Tankstellen gelten dabei grundsätzlich als Energielieferanten.
Lesen Sie in unserem Merkblatt nähere Informationen zu
- Meldung des Absatzes und der Maßnahmen für 2019
- Wichtige Details zum EnEffG
- Wer ist betroffen?
- Berechnung des Energieabsatzes und der Einsparung
- Welche Maßnahmen können gesetzt werden
- Folgen einer Nichtbeachtung
Bis zum 14. Februar 2020 (24:00 Uhr) hat die Meldung des Energieabsatzes aus dem Jahr 2019 sowie der gesetzten Maßnahmen zu erfolgen. Etwaige Zahlungen eines Ausgleichsbetrages sind auch bis dahin einzutragen.
HOTLINE: 01/20 52 20
(zum Ortstarif, Mobilfunkpreise können abweichen)