Allgemeine Geschäftsbedingungen für Autobusunternehmen
„Was lange währt, wird endlich gut“ – dieser Spruch kann auch als Motto für die Erstellung der Empfehlung für Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autobusunternehmer gelten.
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Eine Arbeitsgruppe, an der die Ausschuss- und Berufsgruppenmitglieder KRAUTGARTNER, SALLABERGER, MÖSENEDER, HEHENBERGER (SAB-Tours), WEIERMAIR und STROISSMÜLLER teilgenommen haben, hat in einem 2-tägigen Intensivseminar eine Rohversion von AGB für Busunternehmen erarbeitet. Gerne möchten wir uns an dieser Stelle für diese wertvolle Vorarbeit bei allen Arbeitsgruppenmitgliedern sehr herzlich bedanken. Nach umfangreichen rechtlichen Prüfungen, Umformulierungen, Einbeziehung des Konsumentenschutzrechtes, etc. liegt nunmehr eine Endversion von AGB für Autobusunternehmen vor, die wir überblicksartig im Rahmen unserer Berufsgruppentagung am 19.11.2019 in Wels vorgestellt haben Gerne stellen wir Ihnen diese Muster-AGB nunmehr auf unserer Homepage zur Orientierung zur Verfügung.
Die Zweiteilung der AGB in eine Version für Konsumenten und eine Version für unternehmerische Kunden erfolgte auf Empfehlung eines mit der Überprüfung der Bestimmungen betrauten Anwaltes. Diese Teilung ist selbstverständlich nicht verpflichtend; natürlich kann man auch mit einer alleinigen Version für unternehmerische Kunden das Auslangen finden – man sollte sich nur dessen bewusst sein, dass im Umgang mit unternehmerischen Kunden manche Regelungen getroffen werden können, die für Konsumenten (Verbraucher) aufgrund konsumentenschutzrechtlicher Bestimmungen entweder gar nicht oder nur in abgeänderter Form angewendet werden können.
Bitte beachten Sie, dass diese AGB lediglich als unverbindliche Serviceleistung für unsere Mitgliedsbetriebe zu werten sind. Es besteht daher natürlich keine wie immer geartete Verpflichtung, diese AGB oder Teile davon verwenden zu müssen – im Gegenteil: die Musterbestimmungen unserer AGB haben einen reinen unverbindlichen Empfehlungscharakter. Dieser Entwurf-Charakter der AGB wird auch dadurch deutlich, dass natürlich noch Anpassungen vorgenommen werden müssen, wenn Sie Teile daraus oder den gesamten Entwurf für Ihr Unternehmen übernehmen möchten. Insbesondere sind jene Bestimmungen für Ihr Unternehmen zu adaptieren, die in den AGB gelb markiert sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns die sehr streng zu interpretierenden Bestimmungen des Kartellrechts keine Möglichkeit gewähren, insbesondere bei preisrelevanten Bestimmungen (wie z.B. Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten, Schadenersatz-, Gewährleistungs- und Garantiebedingungen sowie Preisbestandteile) Empfehlungen oder gar Vorgaben zu geben.
Wir sind dennoch davon überzeugt, mit diesen Musterbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Autobusunternehmer ein Serviceprodukt erstellt zu haben, das Ihnen wertvolle Unterstützung und Orientierung bieten kann.
AGB für unternehmerische Kunden
Stand: 23.12.2022