Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Grundqualifikation und Weiterbildung (D95)
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GRUNDQUALIFIKATION
Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Personenkraftverkehr, Kraftfahrlinien), denen nach dem 9. September 2008 erstmals eine Lenkerberechtigung für die Klasse D erteilt wurde, haben in Ausübung ihrer Tätigkeit einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen.
Der Fahrerqualifikationsnachweis wird von der Behörde nach Vorlage eines Prüfungszeugnisses über die erfolgreiche Ablegung der Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation ausgestellt bzw. im Führerschein oder auf der Fahrerbescheinigung in Form des Codes "95" eingetragen.
Die Prüfung über die Grundqualifikation ist vor einer vom Landeshauptmann zu bestellenden Prüfungskommission abzulegen und setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
- Multiple-Choice-Fragen NEU ab 1. April 2024 (Fragekatalog)
- einer Erörterung von Praxissituationen
- einem mündlichen Prüfungsteil sowie
- einer praktischen Fahrprüfung
WEITERBILDUNG
Lenkerinnen und Lenker, welchen vor dem 10. September 2008 eine Lenkerberechtigung für die Klasse D erteilt wurde, haben ab dem 10. September 2013 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen. Dieser wird von der Behörde nach Vorlage einer Bescheinigung über eine Weiterbildung ausgestellt bzw. im Führerschein oder auf der Fahrerbescheinigung in Form des Codes "95" eingetragen. Die Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren zu betragen und ist bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte zu absolvieren.
Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Personen, denen der Fahrerqualifizierungsnachweis im Führerschein eingetragen wird, den Ablauf der Führerscheinbefristung und den Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifikationsnachweises so abstimmen, dass nur einmal ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss.
BEFÄHIGUNGSPRÜFUNG
für den Betrieb von Kraftfahrlinien und das mit Omnibussen betriebene Mietwagen- und Ausflugswagengewerbe
Alle Infos dazu finden Sie hier.