Hygienemaßnahmen, MNS-Masken Bestellung, Informationen für die Wiedereröffnung
Wichtige Informationen für die Hotellerie
Lesedauer: 1 Minute
- Allgemeine Hygienemaßnahmen
- COVID-19-Präventionskonzept für Gastronomie und Hotellerie
- Checkliste für die Wiedereröffnung
- Gewerberechtliche Bestimmungen
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1. Allgemeine Hygienemaßnahmen
Die AGES empfiehlt - wie bei der saisonalen Grippe - folgende Maßnahmen:
- Mehrmals tägliches Händewaschen mit Wasser und Seife.
- Bedecken des Mundes und Nase mit einem Papiertaschentuch bei Husten oder Niesen.
- Vermeidung von direktem Kontakt zu kranken Menschen.
Weitere Informationen zu Übertragung, Symptomen und Vorbeugung:
- AGES: Infoline Coronavirus 0800 555 621 (9-17 Uhr) und online Coronavirus
- Informationen des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Neuartiges Coronavirus (COVID-19)
1.1 Anleitung zur hygienischen Hotelzimmerreinigung
Leitfaden: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur hygienischen Hotelzimmerreinigung
1.2 Hygieneaushang
Download: Hygieneaushang
2. COVID-19-Präventionskonzept für Gastronomie und Hotellerie
Gilt ab 1. April 2021 für Betriebsstätten mit mehr als 51 Beschäftigten
Gemäß § 6 Abs. 8 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (i.d.F. vom 1. April 2021) ist der Betreiber einer Betriebsstätte mit mehr als 51 Arbeitnehmer*innen dazu verpflichtet, ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.
3. Checkliste für die Wiedereröffnung
Die folgenden Punkte sollen Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Maßnahmen im Zuge der Wiedereröffnung verschaffen:
- Notwendige Bestellungen durchführen (Masken, Desinfektionsmittel, Plexiglasschutz etc.).
- Plätze für Aufsteller, Hinweisschilder, Bodenmarkierungen etc. festlegen.
- Gegebenenfalls Aufstellung der Tische im Restaurant neu gestalten.
- Mitarbeiter hinsichtlich der Hygienemaßnahmen unterweisen.
- Reinigungs- und Desinfektionsplan erstellen.
- Menschenansammlungen im Betrieb vermeiden.
- Kontaktlosen Umgang mit Gästen kultivieren.
- Bei Krankheit von Mitarbeitern/Gästen den Plan für Covid-19 umsetzen.
4. Gewerberechtliche Bestimmungen
Nach längerer Schließung des Betriebes gilt es vor dem Wiederhochfahren mehrere Punkte zu beachten.