Ein Hotelzimmer mit einem großen Flachbildschirmfernseher
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Hotellerie, Fachgruppe

Einführung des RAW-Tarifs für "Hotelzimmer-TV"

VVAT-Informationen

Lesedauer: 5 Minuten

31.10.2023

Allgemeine Informationen

  • Ende Oktober 2018 konnte sich der Veranstalterverband Österreich (VVAT) mit der unabhängigen Verwertungseinrichtung (kurz UVE) RAW (Einrichtung zur Geltendmachung der Rechte der öffentlichen Aufführung/Wiedergabe von Audiovisuellen Medien GmbH) auf einen Tarif für die Nutzung der Rechte der Filmproduzenten im Rahmen von Hotelzimmer-Fernsehen („Hotel-TV“) einigen und Ende November 2018 einen Rahmenvertrag schließen.
  • Ab Mitte Jänner 2019 kommt es durch die AKM – diese hat das Inkassomandat zur Einhebung der RAW-Lizenzentgelte – zur Umsetzung der Lizensierung der Rechte der RAW im Bereich Hotel-TV

Wer ist die RAW? 

  • Die RAW Einrichtung zur Geltendmachung der Rechte der öffentlichen Aufführung/Wiedergabe von Audiovisuellen Medien GmbH (RAW) wurde von der MPLC Österreich GmbH (MPLC) und der VAM Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH (VAM) im Februar 2018 gegründet.
  • Bei der RAW handelt es sich um eine Einrichtung im Sinn § 1 Abs. 3 Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 (VerwGesG 2016).
  • Am 3. April 2018 erfolgte die Erteilung der Wahrnehmungsgenehmigung im Hinblick auf die öffentliche Aufführung von Filmwerken gemäß § 18 Urheberrechtsgesetz (UrhG) an die RAW. Diese kann auf dem Internetauftritt der Aufsichtsbehörde abgerufen werden. 
  • Das Repertoire der RAW umfasst die Werke von mehr als 1300 Bezugsberechtigten. Zu diesen zählen internationale Filmstudios wie z. B. 20th Century Fox, Paramount Pictures, Sony Pictures International, Universal Pictures International, Warner Bros. sowie österreichische Produzenten wie z. B. COOP99, DOR FILM, MR-Film und Wega Film. Listen der Bezugsberechtigten können auf den Internetauftritten der Mitglieder der RAW abgerufen werden. 
  • Zusätzliche Informationen, die Tarife sowie weitere Pflichtveröffentlichungen sind auf dem Internetauftritt der RAW abrufbar.

Was deckt eine Wahrnehmungslizenz der RAW grundsätzlich ab?

  • Die RAW vergibt Lizenzen für die öffentliche Aufführung/Wiedergabe von Fernsehprogrammen und Filmen außerhalb des kommerziellen Kinobetriebs. Hierbei nimmt die RAW sowohl das öffentliche Aufführungsrecht gem. § 18 UrhG als auch das Recht zur öffentlichen Aufführung/Wiedergabe von Werken aus linearen und nicht-linearen Quellen (§ 18 UrhG Abs. 3) wahr.
  • § 18 UrhG regelt in Österreich das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht und besagt, dass wer ein Werk im Wege einer Rundfunksendung öffentlich aufführt, dafür die Zustimmung (Lizenz) des Urhebers (Filmproduzenten – in Österreich vertreten durch die RAW) benötigt. 
  • Zu den linearen Angeboten bzw. Quellen (zeitgleiche, vollständige und unveränderte Übertragung) gehören z.B. Fernsehsendungen und Live-Streams. Nicht-lineare Quellen (zeitversetzte 2 Übertragung) erfassen DVDs, Blu-rays, Video-on-Demand, SVoD, OTT-SvoD und vergleichbare Angebote.
  • Eine Lizenz der RAW decktsomit die Rechte internationaler und österreichischer Filmproduzenten für die öffentliche Aufführung/Wiedergabe iSd § 18 UrhG ab, sofern diese Bezugsberechtigte der MPLC bzw. der VAM sind. 

Warum ist ein Hotelzimmer öffentlich im Sinn des Urheberrechts?

  • Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 31. August 2010 im Fall 4Ob120/10s "Thermenhotel II" entschieden, dass die Übertragung von TV- und Radioprogrammen im Hotelzimmer ("Hotel-TV") als öffentliche Aufführung/Wiedergabe im Österreichischen Urheberrecht (UrhG) einzuordnen ist. Demnach muss der Hotelier nunmehr Urheber- und Leistungsschutzrechte erwerben und dafür ein Entgelt zahlen.

Welcher Vorgang ist lizenzpflichtig?

  • Lizenzpflichtig ist seither die öffentliche Aufführung/Wiedergabe von Radio und TV-Sendungen in den Hotelzimmern im Sinne des § 18 UrhG.

Gibt es bisher bereits eine Lizensierung im Bereich „Hotel-TV“?

  • Ja, seit Oktober 2010 wird die öffentliche Aufführung/Wiedergabe im Hotelzimmer ("Hotel-TV") in Österreich durch die AKM lizensiert.
  • Der Gesamtvertragstarif mit der AKM (§ 72 des Gesamtvertrages AKM-VVAT) lizensiert die Rechte der Autoren, Komponisten und Musikverlage für die öffentliche Aufführung/Wiedergabe im Hotelzimmer.
  • Seit Oktober 2010 wird im Wege des Inkasso durch die AKM bei "Hotel-TV" für die LSG – diese nimmt die Leistungsschutzrechte der Interpreten und Tonträgerproduzenten wahr – gemäß Rahmenvertrag LSG-VVAT ein Entgelt verrechnet.

Was ändert sich mit 1. Jänner 2019?

  • Ab 1. Jänner 2019 wird von der AKM, die das Entgelt auf Grund des Inkassomandats für die RAW einhebt, für Beherbergungs- und Hotelbetriebe mit TV-Geräten auf den Gästezimmern zusätzlich eine Aufführungs-/Wiedergabelizenz der RAW für die öffentliche Wiedergabe von TV-Inhalten ("HotelTV") erteilt.
  • Der Erwerb der diesbezüglich Aufführungs-/Wiedergabelizenz der RAW erfolgt ganz unbürokratisch im Sinne des ONE-STOP-SHOP durch die AKM. 

Welche Rechteinhaber sind durch den neuen Tarif der RAW abgedeckt?

  • Der neue Tarif für "Hotel-TV" wurde mit der RAW in einem Rahmenvertrag mit dem Veranstalterverband Österreich (VVAT) vereinbart und gilt für den Erwerb der Rechte der Bezugsberechtigten der RAW (österreichische und internationale Filmproduzenten) an TV-Übertragungen, die im Hotelzimmer öffentlich aufgeführt/wiedergegeben werden.

Wie hoch ist der neue Hotelzimmer-TV-Tarif der RAW?

  • Der Tarif der RAW für die öffentliche Aufführung/Wiedergabe von Inhalten aus dem Wahrnehmungsrepertoire der RAW gemäß Rahmenvertrag RAW-VVAT beträgt € 2,50 pro Zimmer und Jahr (exkl. UST.).
  • Die durchschnittliche Auslastung der heimischen Hotellerie wurde bei der Höhe des Tarifs pauschal bereits berücksichtigt.
  • Bezahlt wird lediglich für die Öffnungszeiten bzw. Saisonzeiträume!
  • Der Veranstalterverband Österreich hebt keinen Mitgliedsbeitrag für Tarife betreffend HotelzimmerTV ein!
  • Die öffentliche Aufführung/Wiedergabe von Inhalten aus dem Wahrnehmungsrepertoire der RAW auf TV-Geräten in Gemeinschaftsräumen (z. B. Frühstücksraum) des Betriebes, die primär Hotel- und Beherbergungsgästen zur Verfügung stehen, ist durch den Tarif für Hotel-TV mitabgegolten.

Ab wann ist der neue Tarif der RAW von gewerblichen Beherbergungsbetrieben zu bezahlen?

  • Der Tarif wird ab 1. Jänner 2019 von der AKM, die das Inkassomandat der RAW besitzt, lizensiert.
  • Rückwirkende Forderungen der RAW konnten dabei ausgeschlossen werden!
  • Mit der Einhebung durch die AKM konnte auch weiterhin der ONE-STOP-SHOP für unsere Mitgliedsbetriebe gesichert werden!

Gibt es auch bei der RAW eine Saison-Regelung?

  • Lizensiert und verrechnet werden analog zur AKM lediglich die Öffnungszeiten bzw. Saisonzeiträume der Beherbergungsbetriebe.
  • Sie tragen im zugesandten Vertragsformular Ihre Öffnungszeiten bzw. Saisonzeiträume ein, falls Sie diese nicht ohnehin bereits der AKM gemeldet haben und diese unverändert sind.
  • Die Abrechnung erfolgt dann aliquot nach den Öffnungszeiten bzw. Saisonzeiträumen.

Wie läuft die Lizensierung des neuen RAW-Tarifs für Hotelzimmer-TV durch die AKM in der Praxis?

  • Alle betroffenen Beherbergungsbetriebe bekommen von der AKM ein Schreiben mit einem Zusatzvertrag bez der RAW – AUFFÜHRUNGSBEWILLIGUNG für TV in Gästezimmern zur Gegenzeichnung und Rückübermittlung sowie einem diesbezüglichen Informationsblatt.
  • Durch diesen auf unbestimmte Zeit laufenden Vertrag sind zusätzlich die von der RAW verwalteten Rechte der Filmproduzenten am Fernsehprogramm, das im Hotelzimmer empfangen wird, abgegolten. Er tritt neben bisher bestehende entsprechende Verträge mit den Verwertungsgesellschaften (z.B. AKM). 

Welche Folgen hat die öffentliche Aufführung/Wiedergabe von Inhalten aus dem Repertoire der RAW im Rahmen des Hotelzimmer-TV ohne Auffürhungsbewilligung der RAW?

  • Sollten Sie Abstand davon nehmen, den erweiterten Vertrag mit der AKM zu schließen, weisen wir Sie darauf hin, dass jede weitere Nutzung von Filmen und Fernsehsendungen aus dem RAW-Repertoire rechtswidrig erfolgt.
  • Diesfalls müssen Sie mit rechtlichen Schritten, insbesondere mit Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen rechnen.

Achtung: Die vom Gebühren-Info-Service (GIS) eingehobenen Rundfunkgebühren (ORF) decken die für die öffentliche Aufführung/Wiedergabe von Radio und TV-Sendungen im Hotelzimmer nötigen Urheber- und Leistungsschutzrechte nicht ab.