Wohnbaupaket rasch umsetzen
Direktmittel für neue und sanierte Wohneinheiten, der Wegfall von Gebühren, günstigere Wohnbaudarlehen, temporär erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten, mehr Mittel für die thermisch-energetische Sanierung und der Handwerkerbonus – das sind nur einige Punkte, die das Wohnbaupaket der Regierung umfasst.
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Diese Maßnahmen werden von der Wirtschaftskammer OÖ und der Landesinnung Bau OÖ grundsätzlich begrüßt. Allerdings gibt es auch offene Punkte. So sei eine Ausweitung des Wohnbauprogramms in Oberösterreich nur sinnvoll, wenn die Baukostenobergrenze zumindest mit dem Index valorisiert werde.
Rasch ins Umsetzen kommen
Für WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer und Baulandesinnungsmeister Norbert Hartl ist eine rasche Umsetzung der angekündigten Maßnahmen außerordentlich wichtig. Damit Impulse folgen, ist es notwendig zu wissen, ab wann es etwa die Landesdarlehen in der Höhe von bis zu 200.000 Euro mit maximalen Zinssätzen von 1,5 Prozent geben wird. „All jene, die Wohnbau, Hausbau oder Eigentum im Kopf haben, werden jetzt zuwarten, bis sich diese Programme im Gesetz finden und man Förderansuchen stellen kann. Wenn das nicht schnell genug geht, dann haben wir im nächsten Halbjahr einen Stillstand auf den Baustellen“, betont Hartl. Wichtig wäre weiters ein Verzicht auf die Grundbuch- und Pfandrechtseintragung rückwirkend ab 1. Jänner 2024 sowie die Zusicherung des Förderdarlehens bei bereits begonnenen Baumaßnahmen, um Baustartverzögerungen zu verhindern. „Zudem sollten die gewerblichen Bauträger eingebunden und die Länder zu einer raschen Umsetzung verpflichtet werden“, so Hartl.
Die WKOÖ ist außerdem für eine Wiedereinführung der Ausgaben zur Wohnraumschaffung als Sonderausgabe, die bis 2020 geltend gemacht werden konnten. Zur Sicherstellung des mehrgeschoßigen Wohnbaus brauche es außerdem weiterhin erhöhte Fördersätze wie die Baukostenobergrenze. Ohne Anhebung ist auch die vorgesehene Ausschüttung von Geldmitteln an die Wohnbaugenossenschaften erfolglos, sodass den Baufirmen bei Einhaltung dieser Obergrenze kein kostendeckendes Bauen möglich ist.
WKOÖ und Bauinnung fordern außerdem eine Zweckwidmung der Wohnbauförderung. Die WBF-Mittel dürfen nur mehr ausschließlich für Wohnbauausgaben herangezogen werden, wie dies bis Anfang der 2000er Jahre der Fall war. Außerdem ist die KIM-Verordnung, die strenge Regeln bei der Kreditvergabe vorsieht, zu entschärfen, denn diese verhindere größtenteils den Traum vom Eigenheim und ihrer Finanzierung.
Investitionsprämie NEU
Die Wirtschaftskammer OÖ macht sich im Zuge des Wohnbaupakets für die Einführung einer Investitionsprämie NEU stark. Im Unterschied zum Investitionsfreibetrag bewirkt diese, wenn sie zur Belebung der Konjunktur befristet wird, eine raschere Durchführung von Investitionen. Darüber hinaus ist die Investitionsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss wirksamer und steht anders als der Investitionsfreibetrag dem Antragsteller schneller zur Verfügung. Um das Förderverfahren möglichst unbürokratisch zu gestalten, sollte für eine derartige Investitionsprämie NEU nicht mehr die aws, sondern das Finanzamt zuständig sein, schlägt die WKOÖ vor. Dem jeweiligen Betrieb sollte es freistehen, zwischen Investitionsfreibetrag und Investitionsprämie zu wählen.
„Investitionsimpulse sind derzeit besonders wichtig, da wir uns in einer Stagnationsphase mit vielen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden“, sagt WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer. Durch eine Wiederauflage der Investitionsprämie sowie mit einer Optimierung des Investitionsfreibetrags von 1 Mio. auf mindestens 10 Mio. Euro könnte man zögernden Unternehmen Anreiz bieten, neue Investitionen zu tätigen.
Vorbild dafür sollten die Investitionsprämien zur Corona-Zeit sein, die Investitionen in der Höhe von 23 Mrd. Euro ausgelöst haben. Hummer: „Eine Wiederauflage dieses Erfolgsmodells wäre ein zusätzlicher Impuls für Investitionen. Es würde zu mehr Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Ökologisierung beitragen, aber auch einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten sowie die Baubranche beleben, Arbeitsplätze sichern und schnellere Investitionsentscheidungen und deren Umsetzung bewirken.“
Vergangene Woche hat die Regierung ein Wohnbaupaket verkündet. Mit dem laut Finanzministerium 2,2 Mrd. Euro schweren Maßnahmenpaket soll mehr leistbarer Wohnraum geschaffen, die Eigenheimquote erhöht und die Auftragslage am Bau angekurbelt werden. Schwerpunkte sind:
10.000 Eigenheime und 10.000 Mietwohnungen sollen entstehen, 5000 Objekte sollen saniert und wieder auf den Markt gebracht werden.
Grundbucheintragsgebühr sowie Pfandrechtseintragungsgebühr (für die ersten 500.000 Euro) werden gestrichen.
Länder können Darlehen bis zu 200.000 Euro zu maximalen Zinssätzen von 1,5 Prozent bereitstellen.
Die Länder können ihr übliches Aufnahmevolumen bei der OeBFA heuer und 2025 auf bis zu 500 Mio. Euro anheben.
Länder können Freizeitwohnungs-, Nebenwohnsitz- und Leerstandsabgaben einheben.
Wohnschirm wird von 65 auf 125 Mio. Euro aufgestockt.
Bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wohngebäude kann bis 2026 der dreifache Satz des gesetzlichen Abschreibungssatzes angewendet werden – gekoppelt an ökologische Standards.
Thermische Sanierung und Heizungstausch werden mit einem Zuschlag für die steuerliche Absetzbarkeit von 15 Prozent gefördert.
Handwerksarbeiten bis zu 10.000 Euro werden mit 20 Prozent gefördert.
Gewerbliche Vermieter erhalten einen Zuschuss für thermische Sanierung von Wohngebäude.