Wirtschaftskammerwahlen – automatische Zusendung von Wahlkarten

Antrag des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 13. November

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Aktualisiert am 13.11.2024

Bei den Wirtschaftskammerwahlen 2020 war ein eklatanter Rückgang von Wahlberechtigten, welche ihr Wahlrecht in der Wirtschaftskammer wahrgenommen haben, zu beobachten. Um diesem Rückgang entgegen zu wirken, muss die Möglichkeit an der Kammerwahl teilzunehmen niederschwelliger werden.

Gem. § 90 WKG 1998 (2) ist der Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich oder persönlich bei der Hauptwahlkommission der zuständigen Landeskammer innerhalb des von der HWK festgesetzten Zeitraumes geltend zu machen.

Bei der Arbeiterkammerwahl 2024 wurde sämtlichen Wahlberechtigten aus dem nicht betrieblich organisierten Bereich eine Wahlkarte automatisch zugesandt – das waren rund 500.000 Arbeitnehmer:innen. Aus Sicht des sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes muss es möglich sein, dies auch für Wahlen im Bereich der Wirtschaftskammer durchzuführen und jedem/jeder wahlberechtigten Unternehmer/in automatisch eine Wahlkarte zuzusenden.





Helmut Mitter
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Helmut Mitter
Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband

Antrag

Die Wirtschaftskammer OÖ möge sich bei allen Stellen, insbesondere bei der Bundeswirtschaftskammer dafür einsetzen, dass das Wirtschaftskammergesetz 1998 derart geändert wird, dass allen Unternehmer/innen automatisch und fristgerecht eine Wahlkarte zugesandt wird.


Der Antrag wurde abgelehnt