Hochwasser
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Stellungnahme der oö. Versicherungsmakler zur  verpflichtenden Hochwasserdeckung

Angesichts der  katastrophalen Schäden im Süden Österreichs ist die Diskussion um die Einführung einer verpflichtenden Hochwasserdeckung im Rahmen der Feuerversicherung wieder aufgeflammt. Derzeit verbleibt die Hauptlast der katastrophalen Schäden bei den Betroffenen.

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Aktualisiert am 22.09.2023

Die Situation aktuell ist so, dass nach Einführung des HORA-Systems viele gefährdete Objekte keinen Versicherungsschutz betreffend Naturkatastrophen bekommen können. Naturkatastrophen wirken sich oft auch auf Bereiche aus, die zuvor als nicht gefährdet galten; dort besteht eventuell Versicherungsschutz, allerdings meist nur sehr geringe Summen, erläutert Johann Mitmasser, Obmann der oö. Versicherungsmakler.

Die Versicherungswirtschaft hat vor vielen Jahren ein Modell entwickelt, mit dem flächendeckend alle Objekte ausreichend versichert werden können. Der Aufwand ist sehr gering, so Mitmasser: „Für eine einfache Haushaltsversicherung kommt ein Prämienzuschlag von ca. 60 Cent monatlich zum Tragen, für ein Wohnhaus beträgt die Mehrprämie ab ca. 5 Euro monatlich, sehr gefährdete Objekte in der Roten Zone müssen etwas mehr zahlen: Diese Betroffenen würden aber sehr gerne versichert sein!“

Dieser zusätzliche Versicherungsschutz ist für alle ein Vorteil, es sind damit auch Schäden nach Starkregen und nachfolgender Überflutung eines Kellers versichert, wenn das Kanalsystem überfordert ist. Zudem sind Muren versichert, wenn Felder durch starke Regenfälle abgeschwemmt werden und die Erde sich in benachbarten Kellern wiederfindet. Beide Ereignisse können nahezu überall auftreten.

Zu Bedenken der AK, dass höhere Prämien die Folge sind: Ja! Natürlich kostet es etwas, für die überwiegende Zahl an Versicherten fallen die Beiträge sehr gering aus. Der große Vorteil ist aber, dass Betroffene nach Naturkatastrophen einen Rechtsanspruch auf Leistung einer Versicherung haben und nicht Bittsteller an den Katastrophenfond auf Almosen sind.

Versicherungen können rasch große Schadensbeträge auszahlen, damit sind Schäden für Betroffene gut bewältigbar. Das persönliche Leid in diesen Fällen kann ohnehin nicht abgegolten werden. Der viel zitierte Katastrophenfonds zahlt viel später einen sehr geringen Teil des Schadens an Privatpersonen aus, Steuervorteile können von diesen Personen meist kaum bis gar nicht genutzt werden, weil Bezieher niedriger Einkommen wenig oder keine Steuer zahlen.

„Eine versprochene Aufstockung des Katastrophenfonds wird wenig ändern, auch die Zahl der Katastrophen steigt erheblich. Betroffene müssen derzeit alle Schäden selbst tragen, das wird auch in den aktuellen Katastrophenfällen so sein. Es muss die verpflichtende Katastrophenvorsorge möglichst rasch umgesetzt werden, alle künftigen Betroffenen werden es danken“, ist Johann Mitmasser überzeugt.