Frost
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Sind Erfrierungen von der  Unfallversicherung gedeckt?

Wie ist es eigentlich um den Versicherungsschutz bei Erfrierungen bestellt? Nach den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen einer privaten Unfallversicherung liegt ein Unfall dann vor, wenn „die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Erfrierungen wären also nur gedeckt, wenn sie als Folge eines Unfalls auftreten.

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Aktualisiert am 10.01.2024

„In den letzten Jahren sind aber viele österreichische Versicherer dazu übergegangen, im Zuge einer Deckungserweiterung das Risiko Erfrierungen generell zu versichern“, weiß der Fachgruppenobmann der oberösterreichischen Versicherungsmakler, Johann Mitmasser. Kommt es also in Folge von Erfrierungen zu Dauerschäden – etwa ein irreversibles Taubheitsgefühl an Fingern oder Zehen – so leistet die private Unfallversicherung nach den vereinbarten Prozentsätzen gemäß Invaliditätsgrad. Voraussetzung ist ein ärztliches Gutachten, das die Dauerfolgen bestätigt. Liegt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall laut ärztlichem Attest eine Dauerschädigung vor, leistet der Unfallversicherer gemäß vereinbarter Versicherungssumme und der Schwere der Einschränkung.

Ein Tipp für Hausbesitzer

Während der Frostperiode ist für ausreichenden Frostschutz für die Wasser- und Heizungsleitungen zu sorgen, damit der Versicherungsschutz bei allfälligen Wasserschäden durch beschädigte Rohrleitungen nicht erlischt. „Wasserführende Anlagen müssen abgesperrt werden, wenn das Gebäude oder die Wohnung länger als 72 Stunden verlassen werden“, erinnert der Obmann-Stellvertreter der oberösterreichischen Versicherungsmakler, Franz Waghubinger.