Weihnachten
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Einkäufe umtauschen nach Weihnachten

In den Wochen nach Weihnachten wollen besonders viele Kunden ihre Einkäufe oder Geschenke umtauschen oder überhaupt zurückgeben. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht.

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Aktualisiert am 02.12.2024

Viele Kunden glauben, dass sie in jedem Fall ein Recht auf den Umtausch oder die Rückgabe von Waren haben, die z.B. nicht gefallen oder nicht passen. Es gibt aber kein gesetzliches Umtauschrecht. Händler können allerdings freiwillig einen Umtausch oder eine Rückgabe einräumen. 


Was es zu beachten gilt

Weil der Umtausch als freiwillige Serviceleistung angeboten wird, können die Bedingungen dafür durch Vordruck auf dem Kassenbon oder auch individuell mit dem Kunden vereinbart werden. Solche Bedingungen sind zum Beispiel ein zeitlich begrenzter Zeitraum für die Durchführung des Umtausches, die Verpflichtung zur Vorlage des Kassenbons, die Rückgabe in Originalverpackung etc. Der Kunde kann eine andere Ware wählen oder er erhält einen Gutschein. Dieser Gutschein kann auch zeitlich befristet werden

Fehlerhafte Produkte

Wenn ein Mangel vorliegt, das Produkt also bei der Übergabe an den Käufer nicht die üblicherweise vorausgesetzten oder besonders vereinbarten Eigenschaften hat, greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht. In diesem Fall kann der Kunde bei beweglichen Sachen zwei Jahre lang vom Verkäufer verlangen, die Ware zu reparieren oder auszutauschen. Sind Reparatur oder Austausch nicht möglich, gibt es auch noch einen Anspruch auf Preisminderung oder Rückgabe. Liegt die Übergabe schon länger als ein Jahr zurück, muss der Kunde allerdings beweisen, dass der Fehler schon damals vorhanden war. 

Online Shopping

Hat ein Konsument die Ware in einem Online-Shop gekauft, gelten besondere gesetzliche Regelungen.  Binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware kann der Kunde hier ohne Begründung vom Kauf zurücktreten und die Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückschicken. Wurde er über diese Möglichkeit nicht aufgeklärt, verlängert sich die Frist um ein Jahr. Die Rückgabe kann in diesem Fall auch nicht verweigert werden, wenn der Kunde das Produkt aus der Verpackung entnommen hat, um die Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Von diesem Rücktrittsrecht gibt es aber zahlreiche Ausnahmen, wie etwa bei Waren, die für den Kunden maßangefertigt wurden, oder schon entsiegelte CDs oder DVDs.