Tourismusbeitrag
Antrag des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 13. November
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Gem. § 11 des OÖ Tourismusgesetz 2018 sind jene Unternehmer:innen Pflichtmitglieder eines Tourismusverbandes, welche ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Gebiet des jeweiligen Tourismusverbandes haben, sofern sie nicht gem. § 39 (1) oder bzw. § 43 (1) von der Beitragspflicht ausgenommen sind.
Gem § 12 OÖ Tourismusgesetz 2018 fallen unter die Aufgaben der Tourismusverbände u.a. die Bereitstellung von Services – einschließlich digitaler Services – für Gäste und MITGLIEDER, wie Mitgliedervernetzung, Beratung zur Nachhaltigkeit und Digitalisierung.
Durch die Veränderung der Tourismusverbände 2019 (Reduzierung von 104 auf 19 Tourismusverbände) ging bereits sehr viel Regionalität verloren. Nun soll mit 2025 ein weiterer Schritt gesetzt werden und die 19 Tourismusverbände zu 7 Destinations-Management-Organisationen (3 bestehende, 4 neue) zusammengeführt werden.
Schon jetzt beklagen viele Unternehmer:innen die Pflichtmitgliedschaft und den nicht vorhandenen Wert der Mitgliedschaft für ihren Betrieb. Durch eine weitere „Zentralisierung“ rückt das jeweilige Mitglied noch weiter an den Rand einer möglichen „aktiven“ Mitgliedschaft.
Manfred Traunmüller
Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband
Antrag
Die Wirtschaftskammer OÖ möge sich bei den zuständigen Stellen, insbesondere bei der OÖ Landesregierung, dafür einsetzen, damit das OÖ Tourismusgesetz insofern geändert wird, dass
- die Ausnahmen von der Beitragspflicht erweitert wird (z.B. Festlegung von Mindestumsatzgrenzen, Änderung der Beitragsgruppen, etc.),
- konkrete Maßnahmen gem. § 12 (Serviceleistungen für Mitglieder) gesetzt werden (z.B. Fördermanager, Netzwerkveranstaltungen, etc.),
- ein unabhängiges Tourismusberatungs-Institut mit bundesweiter Erfahrung zur Effizienzprüfung (zumindest 1x im Berichtszeitraum – gem. §2 OÖ Tourismusgesetz) beauftragt wird.