Gleiche Inflation, gleiche Unterstützung: Teuerungsprämie auch für Unternehmer:innen

Antrag der UNOS Unternehmerisches Österreich (NEOS) an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 15. November

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Aktualisiert am 15.11.2023

Wie schon im Vorjahr haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine vollkommen steuer und abgabenfreie Teuerungsprämie in der Höhe von bis zu  2.000 Euro zu erhalten bzw. bis zu 3.000 Euro wenn diese aufgrund einer übergeordneten lohngestaltenden Norm (z.B. Kollektivvertrag) gewährt wird. 

Für Unternehmerinnen und Unternehmer existiert keine vergleichbare Begünstigung, obwohl auch sie von den Folgen der Inflation betroffen sind. Dies gilt im Besonderen für Ein Personen-Unternehmen (EPUs) und Kleinstunternehmen.




Johannes Egger
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Johannes Egger
UNOS

Antrag

Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Oberösterreich möge eine Aufforderung an die zuständigen Stellen der verantwortlichen Sozialversicherungsträger, der österreichischen Bundesregierung und der gesetzgebenden Körperschaften beschließen sowie eine Aufforderung an die Wirtschaftskammer Österreich, folgendes Vorhaben zu unterstützen: 
„Es ist ein Konzept auszuarbeiten und rechtlich umzusetzen, dass auch Unternehmer:innen in den Genuss einer Steuer- und abgabenfreien 'Prämie' in der Höhe von 3.000 Euro kommen, wobei diese in Form von Frei- oder Absetzbeträgen oder verringerten Beitragssätzen zu realisieren ist. 
Die Begünstigung soll unabhängig von der Rechtsform sein und auch Unternehmer:innen ohne steuerpflichtigen Gewinn einschließen (,Negativsteuer· und/oder Berücksichtigung beim Sozialversicherungsbeitrag). Jedenfalls ist sicherzustellen, dass auch Kleinstunternehmen und Ein-Personen Unternehmen (EPU) in den Genuss der Regelung kommen. Diese Teuerungsprämie für Unternehmer:innen soll rückwirkend für 2023 eingeführt werden und so lange gelten, wie eine vergleichbare Regelung für Arbeitnehmer:innen besteht." 

Der Antrag wurde abgeändert angenommen