Bedarfsorientierte Weiterentwicklung des SVS-Leistungsportfolios

Antrag des Wirtschaftsbunds OÖ, der Freiheitlichen Wirtschaft und des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 13. November

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 13.11.2024

Die soziale und finanzielle Absicherung von Unternehmerinnen und Unternehmern stellt ein unverzichtbares Fundament für eigenverantwortliches unternehmerisches Handeln dar. Die WKOÖ setzt sich daher seit Langem für die Sicherstellung und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der diesbezüglichen Rahmenbedingungen ein.

Im Wirtschaftsparlament im Juni 2024 wurde der Antrag gestellt, dass die SVS-Leistungen durch eine Expertengruppe evaluiert werden sollen. Im Rahmen dieser Evaluierung wurden seitens der Expertengruppe folgende Handlungsempfehlungen erarbeitet: 

Allgemeine Handlungsempfehlungen

  • Weitere Förderung der Prävention, indem jährliche Vorsorgeschwerpunkte
    (z.B. Zahngesundheit, Krebsfrüherkennung, psychische Gesundheit) gesetzt werden, und durch Initiativen wie "Jackpot.fit", wo bestehende Kooperationen mit den gesetzlichen Interessensvertretungen weiter ausgebaut werden sollen.
  • Vorantreiben der Digitalisierung durch Weiterentwicklung der SVSgo-App, Bereitstellung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGAs), telemedizinische Versorgung bundesweit in den Gesundheitszentren, Tele-Reha-Nachsorge bundesweit für eine nachhaltige Gesundheitsvorsorge und Forcierung der freiwilligen Datenspende, um die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten.
  • Gesundheitsförderung und Prävention: Weitere Reduktion des Selbstbehaltes bei Erreichung zusätzlicher Gesundheitsziele.

 

Handlungsempfehlungen Themenfeld „Mutterschaft“

  • Anpassung der Rechtslage, dass die Auszahlung der SVS-Geldleistungen (gem. § 102a GSVG) automatisch monatlich – und nicht nur in begründeten Fällen auf Antrag – erfolgt.
  • Informationsangebot und Beratung für jene Wöchnerinnen ausweiten, bei denen die Voraussetzung der Einsatzpflicht einer Hilfe aufgrund der Art der Tätigkeit oder örtlichen Lage nicht möglich ist (§ 102a Abs 4 GSVG).
  • Eine ergänzende Handlungsempfehlung zu den Mutterschaftsleistungen wäre, das Angebot der regionalen Betriebshilfen zu evaluieren und bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.

 

Handlungsempfehlungen Themenfeld „Pension“

  • Bessere Pensionsvorsorge durch Höherversicherungsmodelle, um den Versicherten eine langfristige finanzielle Sicherheit zu ermöglichen.
  • Ausbau von Anreizen für längere Erwerbstätigkeit, um die Beschäftigung zu fördern und leistungswillige Unternehmer zu belohnen.

 

Handlungsempfehlungen Themenfeld „Arbeitslosigkeit“

  • Einführung einer unbefristeten Rahmenfristerstreckung und früheren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Konkret soll die notwendige Dauer der vor der Selbstständigkeit liegende unselbstständige Beschäftigung von 5 auf 3 Jahre reduziert werden.
  • Flexiblere Rahmenbedingungen in der Arbeitslosenversicherung im Rahmen des Opting-In-Modells: Konkret soll die Eintrittsmöglichkeit von derzeit 6 auf zukünftig 24 Monate ausgedehnt werden und eine Information durch die SVS am Beginn der Pflichtversicherung erfolgen, zu welchem Stichtag der spätestmögliche Eintrittszeitpunkt ist.
  • Verkürzung der Bindungsfrist von 8 auf 5 Jahre beim Opting-In-Modell der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige.

 

Handlungsempfehlungen Themenfeld „Krankheit“

  • Ausbau von SVS-Gesundheitszentren, Primärversorgungszentren und Flexibilisierung der Rahmenbedingungen für Ärzte. Dies ist essenziell, um die medizinische Versorgung zu verbessern und mehr Ärzte für den ländlichen Raum zu gewinnen.
  • Forcierung der Weiterentwicklung von Produkten oder Technologien, die die Verfügbarkeit von Medikamenten aufzeigen, um die Arzneimittelversorgung zu sichern.
  • Reduzierung der Wartezeiten für CT- und MR-Untersuchungen für Unternehmerinnen und Unternehmer, beispielsweise durch Einführung eines neuen elektronischen Zuweisungssystems.
  • Stärkung der Rehabilitations- und Gesundheitszentren durch ein erweitertes fachärztliches Angebot, einschließlich der effektiven Nachbetreuung durch Tele-Reha-Angebote und Telemedizin.
  • Freiwillige Zusatzversicherung in der Krankenversicherung auch für Versicherte ab 60 Lebensjahr würde eine Verbesserung der sozialen Absicherung für diese Alterskohorte erzeugen. 

Im Bezug auf den geforderten Ausbau der SVS-Geldleistung im Krankheitsfall erfolgte ebenfalls eine detaillierte Analyse durch die Expertengruppe: 

Auf Basis des Evaluierungsberichtes der eingesetzten Expertengruppe erachten wir es daher für zielführend, dass sich das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Oberösterreich weiterhin, für die bereits im November 2022 beschlossene nachstehende Forderung, ausspricht: 

  • Verkürzung Wartefrist Krankengeld: Reduktion der Wartefrist von einer aktuellen Mindestdauer der Arbeitsunfähigkeit von 43 Tagen auf eine verkürzte Mindestdauer von 29 Tagen, damit ein rückwirkender Anspruch auf Krankengeld ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit besteht.
  • Anhebung der maximalen Bezugsdauer: Ausweitung der maximalen Bezugsdauer von 20 auf 52 Wochen pro Anlassfall.

Verkürzung der Wartefrist auf neuerlichen Anspruch: Verkürzung der Wartefrist auf Unterstützungsleistung bei neuerlicher Erkrankung von 26 auf 13 Wochen.





Wolfgang Greil
©

Wolfgang Greil 
Wirtschaftsbund OÖ


Michael Fürtbauer
© WKOÖ

Michael Fürtbauer
Freiheitliche Wirtschaft OÖ 


Manfred Zaunbauer
©

Manfred Zaunbauer Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband OÖ 

Antrag

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich möge sich im Rahmen der Regierungsverhandlungen und in den relevanten Gremien der betroffenen Sozialversicherungsträger für die Umsetzung der im Antrag befindlichen Handlungsempfehlung und die Umsetzung der interessenspolitischen Forderungen hinsichtlich des Ausbaus der SVS-Geldleistung im Krankheitsfall einsetzen.


Der Antrag wurde angenommen