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Stakeholder in der doppelten Wesentlichkeitsbewertung

In der Nachhaltigkeitsberichterstattung spielen Stakeholder eine zentrale Rolle. Stakeholder sind z.B. Behörden, Eigentümer, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Vertriebspartner. 

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Aktualisiert am 06.11.2024

Die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) betonen das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, das sowohl die Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Einflüsse auf das Unternehmen selbst bewertet.

Stakeholder-Konsultation

Die ESRS fordern keine festen Vorgaben zur Einbeziehung von Stakeholdern, setzen aber voraus, dass betroffene Gruppen im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung konsultiert werden. Nur relevante Stakeholder, die von der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens betroffen sind, sollten einbezogen werden. Dabei erfolgt die Priorisierung nach dem Grad der Auswirkung.

Die ESRS machen keine Vorgaben zur Form oder Häufigkeit der Konsultation. Bestehende Kanäle können genutzt werden, um Stakeholder zu identifizieren und relevante Informationen zu sammeln.

Natur als „stiller Stakeholder“

Da die Natur ihre Interessen nicht vertreten kann, müssen Unternehmen auf Umweltstudien oder NGO zurückgreifen, um die Auswirkungen auf die Natur zu bewerten. Die ESRS bieten Unternehmen eine klare Struktur, um die Einflüsse ihres Handelns zu analysieren und die richtigen Stakeholder einzubeziehen.

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