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Schwellenwerteverordnung bis 31. Dezember 2025 verlängert

WKOÖ-Präsidentin Hummer: "Erhöhte Schwellenwerte stärken unsere regionalen Klein- und Mittelbetriebe."

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Aktualisiert am 11.01.2024

Die erhöhten Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge wurden bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Öffentliche Auftraggeber dürfen daher bis Ende 2025 Aufträge bis zu einem Wert von unter 100.000 Euro weiterhin direkt — also ohne komplizierte Ausschreibung — vergeben. Bauaufträge bis zu einem Wert von einer Million Euro können nach wie vor im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden.

Die erhöhten Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge sind ein wichtiger und intelligenter Wachstumsimpuls und eine große Chance für die heimischen Unternehmen, vor allem für die vielen Klein- und Mittelbetriebe. „Wir haben uns stets sehr intensiv für die Beibehaltung der erhöhten Schwellenwerte über das Ende der jeweiligen Befristung hinaus eingesetzt. Die erneute Verlängerung ist wieder ein wichtiges Signal für die vielen Unternehmen in den Regionen“, begrüßt WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer diesen Schritt als eine enorm wichtige Maßnahme zur Stärkung der regionalen Konjunktur.

„Diese Regelung ermöglicht den öffentlichen Auftraggebern, schnell und unkompliziert Aufträge an die örtliche und regionale Wirtschaft zu vergeben und gleicht somit einem regionalen Konjunkturprogramm, welches Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den Regionen sichert. Die verstärkte Nachfrage nach Leistungen regionaler Betriebe bringt eine Fülle von positiven Effekten: Sie fördert die Investitionen in die betriebliche Infrastruktur, wirkt sich positiv auf die Zahl der Arbeits- und Ausbildungsplätze aus, erhöht damit die Kaufkraft und generiert wiederum höhere Steuern und Abgaben“, hebt Hummer den wesentlichen Nutzen hervor.

Die Schwellenwerteverordnung mit den erhöhten Obergrenzen für vereinfachte Vergabeverfahren hat sich in den vergangenen Jahren in der Vergabepraxis bestens bewährt. „Ich appelliere daher schon jetzt sehr eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, diese Regelung dauerhaft beizubehalten. Da die Werte in der Verordnung seit ihrer Einführung im Mai 2009 nicht angepasst wurden, muss zusätzlich auch eine entsprechend deutliche Valorisierung vorgenommen werden, um der dynamischen Preisentwicklung der vergangenen Jahre entsprechend Rechnung zu tragen“, fordert WKOÖ-Präsidentin Hummer abschließend.