Winterreifen
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Es wird Zeit für die Winterreifen

Ab 1. November gilt in Österreich wieder die Winterreifenpflicht

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Aktualisiert am 21.10.2024

Für Pkw besteht in Österreich eine situative Winterreifenpflicht. Diese besagt, dass ab 1. November bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, wie z.B. Schnee, Matsch oder Eis, auf allen Rädern Winterreifen zu verwenden sind. „Nicht nur die gesetzliche Verpflichtung, sondern auch die sinkenden Außentemperaturen — in den Nächten sind die Temperaturen schon nahe null Grad — sprechen für einen rechtzeitigen Umstieg auf die Winterreifen“, empfiehlt Stefan Deschka, Reifenexperte des oö. Fahrzeughandels. „Denn wenn es schneit, ist es zu spät“, so Deschka.

Der Reifenexperte weist zudem darauf hin, dass Winterreifen ab 7°C Außentemperatur eine bessere Performance als Sommerreifen haben. „Neben der Profilstruktur garantieren auch spezielle Gummimischungen auf kalten Fahrbahnen optimalen Grip und Bremseigenschaften, die man mit Sommerreifen niemals erreicht. Auch wertvolle Hilfen wie ABS und ESP können nur dann richtig arbeiten, wenn die Verbindung zum Asphalt optimal ist, also die richtigen Reifen verwendet werden“, präzisiert Deschka.

Dass man sich zudem lange Wartezeiten erspart, ist ein weiteres Argument für den zeitgerechten Reifenwechsel. Die Sommerreifen lagert man am besten gleich beim Reifenhändler ein, der für optimale Lagerbedingungen sorgt und sie fürs Umstecken im Frühjahr bereithält. Damit spart man Platz im eigenen Keller bzw. in der Garage, spricht Deschka einen zusätzlichen Komfortfaktor an. Deschka: „So ist man sicher unterwegs, egal wie das Wetter wird.“

Dazu auch einige rechtliche/technische Details: Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen. Ein neuer Winterreifen hat zwischen 8 und 10 mm Tiefe. Je weniger Profiltiefe, desto schlechter sind auch die Fahreigenschaften auf Schnee und Matsch. „Für optimalen Grip müssen neue Winterreifen allerdings rund 200 bis 300 km auf trockener Fahrbahn eingefahren werden“, weist Deschka auf einen weiteren Sicherheitsaspekt hin.

Auch Schneeketten gehören zur Winterausrüstung. Bei deren Verwendung wird allerdings empfohlen, nicht schneller als 50 km/h zu fahren. Übrigens, bei Schneekettenpflicht reicht die Verwendung von Spikereifen nicht. Auch bei Verwendung von Spikereifen gibt es einige Punkte zu beachten. Spikes dürfen nur zwischen 1. Oktober und 31. Mai verwendet werden. Spikes-bereifte Fahrzeuge müssen am Heck mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet sein. Zudem gelten Tempolimits — auf Freilandstraßen 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h. Außerhalb Österreichs sind Spikes nicht überall erlaubt, so etwa in Tschechien und Deutschland (ausgenommen kleines Deutsches Eck).