Einführung kostenlose Nachmittagsbetreuung ab dem 5. Lebensjahr

Antrag des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 15. November

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Aktualisiert am 15.11.2023

Gem. § 3a Kinderbildungs- und -betreungsgesetz sind alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in OÖ haben und bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben, zum Besuch eines Kindergartens VERPFLICHTET. 

2018 wurden für die Nachmittagsbetreuung ab 13.00 Uhr verpflichtende Elternbeiträge eingeführt. Dies hat zu einer massiven Reduktion der Kindergartenbesuche geführt. Gleichzeitig hatte diese Einführung folgende negative Auswirkungen:

  • Reduzierung der Vollzeitbeschäftigungsquote und Erhöhung der Teilzeitbeschäftigungsquote (Mütter betreuen nachmittags ihre Kinder)
  • Reduzierung des Nachmittagsangebotes der Betreuungseinrichtungen (weniger Kinder = weniger Angebot, weil geringere Nachfrage)
  • Niedrigeres Bildungsniveau beim Schuleinstieg

Die Einführung der kostenlosen Nachmittagsbetreuung im verpflichtenden Kindergartenjahr würde diesen negativen Entwicklungen deutlich entgegenwirken und hätte für die Gemeinden und das Land OÖ nur einen relativ überschaubaren finanziellen Aufwand




Manfred Traunmüller
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Manfred Traunmüller
SWV

Antrag

Die Wirtschaftskammer OÖ soll sich bei der OÖ Landesregierung intensiv dafür einsetzen, damit diese für das verpflichtende Kindergartenjahr oberösterreichweit eine kostenlose Nachmittagsbetreuung einführt und darüber hinaus die Gemeinden verpflichtet, diese in ihrem Wirkungsbereich auch zeitlich und personell umzusetzen.


Der Antrag wurde abgeändert angenommen