Einführung kostenlose Nachmittagsbetreuung ab dem 5. Lebensjahr
Antrag des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 15. November
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Gem. § 3a Kinderbildungs- und -betreungsgesetz sind alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in OÖ haben und bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben, zum Besuch eines Kindergartens VERPFLICHTET.
2018 wurden für die Nachmittagsbetreuung ab 13.00 Uhr verpflichtende Elternbeiträge eingeführt. Dies hat zu einer massiven Reduktion der Kindergartenbesuche geführt. Gleichzeitig hatte diese Einführung folgende negative Auswirkungen:
- Reduzierung der Vollzeitbeschäftigungsquote und Erhöhung der Teilzeitbeschäftigungsquote (Mütter betreuen nachmittags ihre Kinder)
- Reduzierung des Nachmittagsangebotes der Betreuungseinrichtungen (weniger Kinder = weniger Angebot, weil geringere Nachfrage)
- Niedrigeres Bildungsniveau beim Schuleinstieg
Die Einführung der kostenlosen Nachmittagsbetreuung im verpflichtenden Kindergartenjahr würde diesen negativen Entwicklungen deutlich entgegenwirken und hätte für die Gemeinden und das Land OÖ nur einen relativ überschaubaren finanziellen Aufwand
Manfred Traunmüller
SWV
Antrag
Die Wirtschaftskammer OÖ soll sich bei der OÖ Landesregierung intensiv dafür einsetzen, damit diese für das verpflichtende Kindergartenjahr oberösterreichweit eine kostenlose Nachmittagsbetreuung einführt und darüber hinaus die Gemeinden verpflichtet, diese in ihrem Wirkungsbereich auch zeitlich und personell umzusetzen.