Ratgeber zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der neue WKOÖ-Ratgeber bietet kompakten und umfassenden Überblick zu den neuen Regelungen der ESG-Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU.

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Aktualisiert am 03.07.2024

Der ESG-Ratgeber gibt für berichtspflichtige große Unternehmen wertvolle Informationen zu den Regularien auf Unternehmens- und Produkt­ebene. Nicht unmittelbar berichtspflichtige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können daraus ihre Verpflichtungen in der Lieferkette ableiten und sich darauf vorbereiten, welche Daten die Banken bei einer Kreditvergabe möglicherweise verlangen werden. 

  • Die CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) standardisiert die nicht finanzielle Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet Unternehmen, im Lagebericht über ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) zu berichten. 
  • Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geben an, wie ein Bericht gemäß CSRD-Richtlinie aufzubauen ist.
  • Die EU-Taxonomie-Verordnung umfasst die inhaltlichen Festlegungen zum Nachhaltigkeitsverständnis und definiert entsprechende finanzielle Schlüsselkennzahlen (Key Performance Indicators – KPI). Diese sind in den CSRD-Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen.
  • Bei den Regularien auf Produktebene werden u.a. die Themen Lieferkette, das Verbot von Greenwashing und der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus angeführt.

Die ökologische Transforma­tion, vor allem in Kombination mit der digitalen Transforma­tion, bringt große Möglichkeiten für unserer Wirtschaft. Bis 2030 werden nachhaltige Investitio­nen für Europa in Höhe von mindestens 1.000 Mrd. Euro erwartet. Diese Chance auf zusätzliche Kunden mit nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen muss genutzt werden.

Europäischer Rechtsrahmen
© wkoö Der europäische Rechtsrahmen des „Green Deals“ sieht erweiterte Berichtspflichten auf Unternehmens- und Produktebene vor.

Der ESG-Ratgeber der WKOÖ verweist an vielen Stellen auf weiterführende Angebote, Checklisten, Online-Rechner, Beratungen, Veranstaltungen. Auf der korrespondierenden Landingpage findet man zusätzliche 

Infos

Der Ratgeber hebt auch den CO₂-Fußabdruck in der Berichterstattung hervor, dafür stehen Online-Werkzeuge zur Verfügung. Auch KMU können in der Lieferkette in Zukunft gefordert sein, dem Auftraggeber Infos über den CO₂-Fußabdruck auf Produktebene (Product Carbon Footprint PCF) zu liefern.

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