Ratgeber zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der neue WKOÖ-Ratgeber bietet kompakten und umfassenden Überblick zu den neuen Regelungen der ESG-Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU.
Lesedauer: 1 Minute
Der ESG-Ratgeber gibt für berichtspflichtige große Unternehmen wertvolle Informationen zu den Regularien auf Unternehmens- und Produktebene. Nicht unmittelbar berichtspflichtige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können daraus ihre Verpflichtungen in der Lieferkette ableiten und sich darauf vorbereiten, welche Daten die Banken bei einer Kreditvergabe möglicherweise verlangen werden.
- Die CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) standardisiert die nicht finanzielle Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet Unternehmen, im Lagebericht über ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) zu berichten.
- Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geben an, wie ein Bericht gemäß CSRD-Richtlinie aufzubauen ist.
- Die EU-Taxonomie-Verordnung umfasst die inhaltlichen Festlegungen zum Nachhaltigkeitsverständnis und definiert entsprechende finanzielle Schlüsselkennzahlen (Key Performance Indicators – KPI). Diese sind in den CSRD-Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen.
- Bei den Regularien auf Produktebene werden u.a. die Themen Lieferkette, das Verbot von Greenwashing und der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus angeführt.
Die ökologische Transformation, vor allem in Kombination mit der digitalen Transformation, bringt große Möglichkeiten für unserer Wirtschaft. Bis 2030 werden nachhaltige Investitionen für Europa in Höhe von mindestens 1.000 Mrd. Euro erwartet. Diese Chance auf zusätzliche Kunden mit nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen muss genutzt werden.
Der ESG-Ratgeber der WKOÖ verweist an vielen Stellen auf weiterführende Angebote, Checklisten, Online-Rechner, Beratungen, Veranstaltungen. Auf der korrespondierenden Landingpage findet man zusätzliche
Der Ratgeber hebt auch den CO₂-Fußabdruck in der Berichterstattung hervor, dafür stehen Online-Werkzeuge zur Verfügung. Auch KMU können in der Lieferkette in Zukunft gefordert sein, dem Auftraggeber Infos über den CO₂-Fußabdruck auf Produktebene (Product Carbon Footprint PCF) zu liefern.