Johann Mitmasser
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Mögliches Provisionsverbot für Versicherungsmakler hätte weitreichende Auswirkungen

Durch eine Anpassung der Versicherungsvertriebslinie (IDD) ergäbe sich eine explizite Vergütungsbeschränkung und damit ein partielles Provisionsverbot, wenn eine unabhängige Beratung zu Versicherungsanlageprodukten (Insurance Based Investment Products/IBIPs) durch Versicherungsmakler erfolgt, warnt Obmann Johann Mitmasser (Bild).

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Aktualisiert am 26.02.2025

Die große Befürchtung in der Branche: Eine Ausweitung des partiellen Provisionsverbots für die Vermittlung von IBIP (Insurance Based Investment Products) nach und nach auf alle anderen Versicherungsangebote ist leider nicht unrealistisch. „Eine Änderung der Marktpraxis aus rein ideologischen Gründen ohne überzeugende Evidenz ist schlichtweg abzulehnen", stellte Fachgruppenobmann Johann Mitmasser fest. "Ein generelles Provisionsverbot wäre das Ende der Versicherungsberatung und mindestens 20 Prozent der Versicherungsvermittler würden ihre Tätigkeit dann wohl einstellen", zeigte er sich besorgt.

Die Auswirkungen könnten weitreichend sein, gerechnet wird mit einer Reduktion der Fachverbandsmitglieder um 50 bis 70 Prozent und einem damit einhergehenden Arbeitsplatzabbau. Die industriespezifische Wertschöpfung der österreichischen Versicherungsmakler könnte sich von 306 auf rund 184 Millionen Euro reduzieren. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn ein derartiges Provisionsverbot auf alle Versicherungsprodukte ausgeweitet würde. 

Schlechterer Verbraucherschutz durch weniger professionelle Beratung

Ein provisionsbedingter Rückgang von Versicherungsvermittelnden führt naturgemäß zu schlechterem Verbraucherschutz. Es ist zu befürchten, dass Konsumenten weiterhin Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, jedoch ohne professionelle Beratung im Vorfeld. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Versicherungsleistungen nicht bedarfsgerecht und womöglich zu Lasten der Versicherungsnehmer gewählt werden. Ein Provisionsverbot führt somit zu einem Beratungsnotstand für die Kunden. Und das, obwohl der Konsumentenschutz in Österreich gar kein Provisionsverbot fordert.