Kontrolle der innergemeinschaftlichen Geschäfte durch die EU und problematische Mitwirkungspflicht österreichischer Unternehmen 

Antrag der Freiheitlichen Wirtschaft an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 12. Juni

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Aktualisiert am 12.06.2024

Unbestritten gibt es in der EU immer wieder Versuche Umsatzsteuerzahlungen illegal zu vermeiden. Um dem entgegenzuwirken, hat die EU ein Meldesystem geschaffen, indem wir aus österreichischer Sicht „zusammenfassende Meldungen“ = ZM´s erstellen, die die Exportlieferungen an die im Einzelnen anzuführenden Betriebe innerhalb der EU umfassen, nach Brüssel weitergeleitet und den Staaten zugespielt werden, in welchen die Empfänger ansässig sind.

Wenn ich in diesem Schriftstück die Begriffe „Import und Export“ verwende, so meine ich damit ausschließlich „innergemeinschaftliche“ Lieferungen und Leistungen.

Umgekehrt, wieder aus österreichischer Sicht, haben wir in die Umsatzsteuervoranmeldungen „UVA“ und in der Umsatzsteuerjahreserklärung bekannt zu geben, welche Importe unsere Betriebe vorgenommen haben. Stimmt diese Summe im Einzelfall mit der Summe aller aus den von den anderen EU-Mitgliedern gemeldeten Beträge bis auf kleine Beträge (etwa verursacht durch Skonti) überein, hat kein inländisches Unternehmen ein Problem.

Ist eine größere Differenz gegeben, werden unsere Betriebe mit der Aufklärung beauftragt. Dazu erhalten sie vom Finanzamt MIAS-Listen mit den UID-Nummern der Lieferanten ohne Namen und nur Quartalssummen über die Lieferungen des ausländischen Geschäftspartners, die jedoch nichts darüber aussagen, ob es sich um die in diesem Zeitabschnitt tatsächlich fakturierten Lieferungen handelt oder um Entgelte, die in diesem Zeitraum eingegangen sind. In praktisch allen EU-Mitgliedsstaat gibt es die Variante der Soll- bzw. Ist-Versteuerung, wobei diese häufig nicht mit der des inländischen Abnehmers übereinstimmt. Dadurch kommen Verschiebungen zwischen den Meldungen der beiden Unternehmen zustande. Differenzen zwischen den Quartalen des laufenden Jahres akzeptiert die Finanz nach meiner Erfahrung. Nicht aber Differenzen in den Jahreserklärungen, die logisch auftreten, kommt es zu Verschiebungen zwischen dem 4. Quartal des Vorjahres und dem des 1. Quartales des Folgejahres.

Dazu kommen Probleme bei Umgründungen des ausländischen Geschäftspartners, wenn dieser auf seinem Fakturenpapier eine alte UID-Nummer länger verwendet als gerechtfertigt, die ZM aber mit der neuen richtigen UID-Nummer erstellt, was der österreichische Importeur nur erkennen kann, hat das ausländische Finanzamt die alte UID-Nummer nicht rechtzeitig „befristet“. In einigen Südländern der EU ist die Finanz nicht so aktiv und auf „Vordermann“ wie in Österreich.

Stimmt also die Meldung aus Brüssel mit den österreichischen Erklärungen nicht überein, so wird der inländische Betrieb mit der Abklärung durch unsere Finanz beauftragt, was der in der BAO verankerten Mitwirkungspflicht durchaus entspricht. Auch einem geübten Puzzlespieler gelingt dies nicht immer ohne bei seinem Geschäftspartner Kopien aus der Buchhaltung (Kontoblätter) anzufordern, die meist nicht in deutsch gehalten und manchmal unverständlich erscheinen und deshalb der Interpretationen eines Experten für das Rechnungswesen dieses Landes bedürfen.

Dabei wären diese Probleme einfach zu lösen, befinden wir uns doch nicht in der EDV-Steinzeit. Würden sowohl wir auf unseren ZM-Meldungen, wie auch die anderen EU-Unternehmen statt Monats- bzw. Quartalssummen jede einzelne Rechnung listen und die MIAS-Listen die Möglichkeit bieten, die gemeldeten Summen „aufzuklappen“ um die Konten abzustimmen (abzuhaken), so könnten leichter Differenzen erkannt und erklärt werden und damit tausende Arbeitsstunden eingespart werden. Auch wenn damit erheblich größere Datenmengen über Brüssel ausgetauscht werden, würde die EU dafür keine so großen Datenspeicher benötigen, wie diese in Argentinien für das Bitcoin-System vorhanden sind, das würde sogar unser Bundesrechenzentrum zustande bringen.

Selbst in dem einfachen Fall, dass der liefernde Ausländer seinen Export einfach nicht gemeldet hat, ist die Anfertigung von Kopien der Fakturen und deren Vorlage an die Finanz mit Arbeit und Kosten verbunden. Arbeiten die nötig sind, um unserer Finanz die eigene Unschuld zu beweisen.



Alfred Fenzl
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Alfred Fenzl
Freiheitliche Wirtschaft

Antrag

Die Wirtschaftskammer möge Schritte setzten, dass die EU genötigt wird, ihr Meldesystem deutlich zu verbessern, um die unangemessene Belastung unserer Unternehmen zumindest zu reduzieren.

Der Antrag wurde abgeändert angenommen.