Lieferkettengesetz - Bürokratiemonster

Antrag der Freiheitlichen Wirtschaft an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 12. Juni

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Aktualisiert am 12.06.2024

Die Freiheitliche Wirtschaft erhebt entschiedene Kritik gegen das Lieferkettengesetz, das still und heimlich durchgewunken wurde. Diese Entscheidung ist katastrophal für kleine Betriebe und birgt ernsthafte Konsequenzen für die Wirtschaft. 

Das Lieferkettengesetz, das aus einer berechtigten Sorge um Menschenrechte und Umweltschutz entstanden ist, erweist sich nun als unkontrollierbares Bürokratiemonster. Ein erster Trugschluss besteht darin, dass es scheinbar nur auf Groß-unternehmen abzielt. In Wahrheit betrifft es jedoch alle Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette, einschließlich deren Vorlieferanten. Der bürokratische Aufwand und die Verantwortung, die kleinen und mittleren Unternehmen auferlegt werden, sind kaum zu bewältigen, sowohl personell als auch finanziell.

Eine der größten Herausforderungen besteht darin, alle notwendigen Informationen entlang der Lieferketten zu finden und zu verarbeiten – einschließlich globaler Informationen – und dafür die Verantwortung zu übernehmen. Insbesondere ist eine Kontrolle der Lieferketten über mehr als einen Schritt nach hinten (Vorlieferanten) und nach vorne (Abnehmer), insbesondere global, nicht durchführbar.

Des Weiteren wurde in dem Gesetz auch der Green Deal verankert und die Unternehmen verpflichtet, die globale Erwärmung auf 1,5°C gemäß dem Pariser-Abkommen zu begrenzen. Es ist inakzeptabel, dass den Unternehmen hier durch die Hintertür der Klimairrsinn verordnet wird.

Mit diesem Bürokratiemonster wird ein weiterer großer Schritt in Richtung Schwächung der europäischen Wirtschaft gesetzt.



Michael Fürtbauer
© WKOÖ

Michael Fürtbauer
Freiheitliche Wirtschaft

Antrag

Die Präsidentin sowie die Organe der Wirtschaftskammer Oberösterreich werden dringend aufgefordert, im Wege der WKÖ an die Bundesregierung heranzutreten, um die österreichischen Umsetzungsrichtlinien der EU-Lieferkettengesetz-Richtlinie entweder vollständig zurückzustellen oder praxistauglich zu gestalten, kein "golden Plating" durchzuführen und keinen vorauseilenden Gehorsam zu praktizieren, sondern sich auf das Mindestmaß der Umsetzung zu beschränken. Dabei sollte Augenmaß und Vernunft walten.

Der Antrag wurde abgeändert angenommen.