Strompreiskompensation bis 2030 rasch umsetzen

Antrag der Liste OÖ Industrie an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 12. Juni

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Aktualisiert am 12.06.2024

Wettbewerbsfähige Strompreise sind für den oö. Industriestandort eine zwingende Grundvoraussetzung. Neben der Kostenbelastung, die durch die Trennung der österreichischen von der deutschen Strompreiszone im Jahr 2018 entstanden ist, wirken auch die gestiegenen C02-Preise kostentreibend.

Die Strompreiskompensation ist eine effiziente Maßnahme, um besonders energieintensive Betriebe von den indirekten CO2,-Kosten im Strompreis zu entlasten. Die überwiegende Mehrheit der EU-Staaten, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, die Slowakei und die Tschechische Republik haben die Möglichkeit zur Kostenkompensation mit Genehmigung der EU-Kommission umgesetzt und diese Maßnahme großteils langfristig verankert. In Österreich war die nationale Umsetzung auf das Jahr 2022 beschränkt. Für die Fortführung der Strompreiskompensation 2023 fehlt bisher der politische Entschluss. Die Zeit drängt, denn die Beantragung und Auszahlung muss 2024 erfolgen.

Neben den finanziellen Auswirkungen für die betroffenen Branchen ist auch der Nutzen des Instruments für die Elektrifizierung von Prozessen und damit für den Klimaschutz in den Fokus zu rücken: Die Strompreiskompensation dient nicht nur als Schutz gegen Carbon-Leakage, also gegen die Abwanderung energieintensiver Produktionen aus Österreich. Sie trägt auch zusätzlich zum Klimaschutz bei, da eine verstärke Elektrifizierung von Prozessen dadurch ermöglicht wird.



Erich Frommwald
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Erich Frommwald
Liste OÖ Industrie

Antrag

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich möge über die Wirtschaftskammer Österreich dafür eintreten, dass die österreichische Bundesregierung die sofortige, dauerhafte Umsetzung der Strompreiskompensation in Österreich bis 2030 beschließt und die Budgetierung der erforderlichen Mittel in diesem Zeitraum sicherstellt.

Der Antrag wurde angenommen.