Reduzierung des Hebesatzes der Kammerumlage 2 der WKO Oberösterreich

Antrag des Wirtschaftsbunds OÖ an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 12. Juni 

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Aktualisiert am 12.06.2024

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich hat im Landeskammervergleich österreichweit seit vielen Jahren den niedrigsten KU2-Hebesatz. Nach der letzten Senkung (mit Wirkung ab 1.1.2019) soll der Hebesatz ab 2025 um weitere 5 Prozent (von 0,20 vH auf 0, 19 vH) gesenkt werden. Damit wird die Kostenführerschaft im Landeskammervergleich noch weiter ausgebaut.

Durch die gemeinsame Senkung der jeweiligen KU2-Hebesätze durch WKÖ und WKOÖ werden die oö. Mitgliedsbetriebe ab 1.1.2025 jährlich um rd. 9 Prozent bei der Kammerumlage 2 entlastet. Nominell ist das in einer Zeit stetig wachsender Herausforderungen eine Senkung um rd. 7 Mio Euro für die oö. Mitgliedsbetriebe.



Doris Hummer
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WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer
Wirtschaftsbund OÖ

Antrag

Das Wirtschaftsparlament der WKO Oberösterreich wird ersucht, folgenden Beschluss zur Reduzierung des Hebesatzes für die Kammerumlage 2 zu fassen:

Der Umlagensatz für die Wirtschaftskammer Oberösterreich soll mit 1.1.2025 um 0,01 reduziert und mit 0,19 vH der Bemessungsgrundlage gemäß § 122 Abs 8 WKG festgelegt werden.

Der Antrag wurde angenommen.