Bürokratie vermeiden – Kleinunternehmer entlasten

Antrag des Wirtschaftsbunds OÖ an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 12. Juni 

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Aktualisiert am 12.06.2024

Die überbordende Bürokratie ist Gift für die Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen. Vor allem kleinere Betriebe und EPUs, die Oberösterreichs Unternehmerlandschaft so nachhaltig prägen, haben weder Zeit noch Personal für die mühsame Abarbeitung der zahlreichen Bürokratievorgaben.

Für Kleinunternehmen gibt es deshalb eine wichtige Ausnahmeregelung: Bis zu einem Jahresumsatz von 35.000 Euro netto können diese umsatzsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Da die Umsatzgrenze von 35.000 Euro schon längst nicht mehr zeitgemäß ist, fordert die WKO Oberösterreich seit langem eine deutliche Anhebung derselben. Diese wäre jederzeit möglich, zumal sogar das EU-Recht eine Erhöhung auf 85.000 Euro erlauben würde.

Im derzeit in Begutachtung stehenden Abgabenänderungsgesetz findet sich – leider – wiederum die „alte“ Betragsgrenze von 35.000 Euro netto (= 42.000 Euro brutto), obwohl man gerade die ohnehin unter Druck stehenden EPU und Kleinbetriebe mit einer Ausdehnung der Kleinunternehmerregelung besonders entlasten könnte.

Dadurch werden tausende Betriebe vor den Kopf gestoßen und einer unnötigen Bürokratielawine ausgesetzt. Eine signifikante Anhebung der Umsatzgrenze würde gerade kleinere Betriebe und ihre Mitarbeiter, die ganz wesentlich unseren Wohlstand erwirtschaften und dadurch erst ein dicht geknüpftes soziales Netz ermöglichen, entlasten.



Michael Stingeder
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Michael Stingeder
Wirtschaftsbund OÖ

Antrag

Die WKÖ wird aufgefordert, alles zu unternehmen, um im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes eine Anhebung der Umsatzgrenze bei der Kleinunternehmerregelung auf 85.000 Euro zu erreichen.

Der Antrag wurde abgeändert angenommen.