Länger Arbeiten: WK-Forderung umgesetzt, aber weitere Maßnahmen müssen folgen
WKOÖ-Präsidentin Hummer: "Der Weg stimmt, aber das Ziel ist noch nicht erreicht. Wir müssen an allen denkbaren Schrauben drehen, um das in Österreich besonders niedrige faktische Pensionsantrittsalter endlich auf den europäischen Schnitt - Männer 64,4 Jahre, Frauen 63,6 Jahre - anzuheben.“
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Vor wenigen Tagen erhielten wir es von der OECD wieder einmal schwarz auf weiß: Nur in Frankreich und Belgien ist die Schere zwischen dem tatsächlichen und dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter noch größer als in Österreich. Daraus resultieren die vierthöchsten Pensionsausgaben EU-weit, wodurch dem Staat Mittel für wichtige Zukunftsinvestitionen fehlen. Gleichzeitig fehlen diese Menschen am Arbeitsmarkt, was den Fach- und Arbeitskräftemangel verschärft.
„Auch wenn viele Unternehmen konjunkturbedingt momentan andere Sorgen haben, bleibt die Bekämpfung des Fach- und Arbeitskräftemangels eine oberste Pflicht“, betont WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer. „Wir müssen an allen denkbaren Schrauben drehen, um das in Österreich besonders niedrige faktische Pensionsantrittsalter endlich auf den europäischen Schnitt - Männer 64,4 Jahre, Frauen 63,6 Jahre - anzuheben.“
Einen Schritt in die richtige Richtung hat die Bundesregierung diese Woche gesetzt. Der Bonus für Menschen, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten wollen, wird entsprechend einer Forderung der WKOÖ von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht. Heißt mit anderen Worten: Wenn eine Person freiwillig ein Jahr länger arbeitet, ohne die Pension zu beziehen, wird der Pensionsbeitrag künftig um 5,1 Prozent aufgewertet. Der konkrete finanzielle Anreiz ist klarerweise abhängig von der individuellen Pensionshöhe.
„Der Weg stimmt, das Ziel ist aber noch nicht erreicht. Wer nach einem arbeitsreichen Leben in der Regelpension freiwillig weiterarbeiten will, sollte unserer Meinung nach überhaupt keine Abgaben leisten müssen“, fordert Doris Hummer einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel. Ebenso begrüßt die WKOÖ, die von ihr schon lange geforderte und nunmehr von der Bundesregierung umgesetzte Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Damit werden jene belohnt, die bereits früher wieder oder auch stundenmäßig mehr arbeiten wollen.