Wirtschaftskammer – weitere Reduktion der KU2

Antrag des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 13. November

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Aktualisiert am 13.11.2024

Das Wirtschaftskammergesetzt sieht unter anderem unter § 121 (2) vor, dass die finanzielle Inanspruchnahme der Mitglieder durch Umlagen nur in jener Höhe erfolgen darf, welche zur Deckung der den Organisationen der gewerblichen Wirtschaft erwachsenden Aufwendung und zur Bildung angemessener Rücklagen erforderlich ist. 

Die Wirtschaftskammer OÖ verfügt lt. Bilanz 2023 über beträchtliche Rücklagen in Höhe von rund 113,5 Euro Millionen bestehend aus rund 37,3 Millionen Euro gebundene Kapitalrücklagen,  14,9 Euro Millionen satzungsgem. Rücklagen und  60,8 Euro Millionen freie Rücklagen. 

Die WK OÖ, so wie alle anderen Landeskammern haben den Landeskammeranteil der KU2  für das Jahr 2024 gesenkt (für OÖ um 0,02 Prozent) und ist der KU2-Satz in OÖ der niedrigste aller Landeskammern, jedoch ist im Hinblick auf den hohen Rücklagenstand eine weitere Reduzierung geboten. 

Die KU2 stieg vom Jahr 2017 – 2021 um rund 7,4 Prozent. Die Steigerung in den Jahren 2021 – 2023 betrug rund 22 Prozent (von 37,6 Mio auf 46 Mio). 

Da auf Grund der deutlichen Lohnerhöhungen 2024 mit einem weiteren massiven Anstieg der KU2-Einnahmen zu rechnen ist, wäre eine weitere Senkung dieser Anteilseinnahmen anzustreben.


 




Manfred Zaunbauer
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Manfred Zaunbauer
Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband

Antrag

Die Wirtschaftskammer OÖ soll selbst eine weitere Reduktion der KU2 (Landeskammeranteil) beschließen und sich dafür einsetzen, damit auch der Bundeskammeranteil deutlich reduziert wird.


Der Antrag wurde abgelehnt