Kammerumlage 1 – Anhebung der Freigrenze
Antrag des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 13. November
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Aktualisiert am 13.11.2024
Die Kammerumlage 1 ist erst ab einem erzielten steuerbaren Netto-Umsatz pro Kalenderjahr von mehr als 150.000 Euro zu entrichten.
Der sozialdemokratische Wirtschaftsverband fordert eine Anhebung der Freibetragsgrenze auf einen erzielten steuerbaren Netto-Umsatz pro Kalenderjahr auf 300.000 Euro
Manfred Zaunbauer
Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband
Antrag
Die Wirtschaftskammer OÖ möge sich bei allen verantwortlichen Stellen dafür einsetzen, dass die Freibetragsgrenze für die Kammerumlage 1 von derzeit
150.000 Euro auf 300.000 Euro des erzielten steuerbaren Netto-Umsatzes pro Kalenderjahr gehoben wird.