Kammerumlage 1 – Anhebung der Freigrenze

Antrag des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 13. November

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Aktualisiert am 13.11.2024

Die Kammerumlage 1 ist erst ab einem erzielten steuerbaren Netto-Umsatz pro Kalenderjahr von mehr als 150.000 Euro zu entrichten. 

Der sozialdemokratische Wirtschaftsverband fordert eine Anhebung der Freibetragsgrenze auf einen erzielten steuerbaren Netto-Umsatz pro Kalenderjahr auf 300.000 Euro

 




Manfred Zaunbauer
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Manfred Zaunbauer
Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband

Antrag

Die  Wirtschaftskammer OÖ möge sich bei allen verantwortlichen Stellen dafür einsetzen, dass die Freibetragsgrenze für die Kammerumlage 1 von derzeit
150.000 Euro auf  300.000 Euro des erzielten steuerbaren Netto-Umsatzes pro Kalenderjahr gehoben wird.


Der Antrag wurde abgelehnt