Empfehlung der EU für ein Rauchverbot im Freien
Die EU feilt derzeit an einer Empfehlung für ein Rauchverbot im Freien. Insbesondere von der heimischen Gastronomie gibt es dafür Kritik.
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Um die Anzahl der rauchenden Personen – und damit verbundene Todesfälle – zu reduzieren, plant die EU ein Rauchverbot im Freien. Dies beinhaltet insbesondere Spielplätze, Schwimmbäder, Parkanlagen oder Schulen. Betroffen davon könnten auch Gastgärten sein. Sollte dies der Fall sein, so gibt es von Tourismus-Obmann Gerold Royda ein klares Nein: „Für uns Tourismusbetriebe würde das starke Umsatzeinbußen bedeuten, für viele sogar den Ruin! Eine neuerliche Vorschrift würde die Betriebe ohnehin nur unnötig belasten, denn die Raucherinnen und Raucher stellen sich dann neben die Schanigärten auf die Straßen und rauchen dort weiter“, ist Royda überzeugt, dass eine derartige Vorschrift am Ziel vorbei gehen würde.
Keine rechtliche Bindung
Beachtet werden muss bei der Diskussion aber ohnehin, dass es sich dabei um eine reine Empfehlung der EU handelt. Diese hat keinerlei rechtliche Bindung. Österreich müsste die Empfehlung zuerst selbst in ein nationales Gesetz gießen. Dass dies der Fall sein wird, ist aber unwahrscheinlich, denn auch das zuständige Gesundheitsministerium sprach sich kürzlich dagegen aus. Vor allem, weil Österreich ohnehin bereits einen Großteil der neuen Empfehlungen erfüllt. Seit 2018 gilt hierzulande auf Freiflächen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ein striktes Rauchverbot.
In überdachten Gastgärten darf seit 2019 nur dann geraucht werden, wenn mindestens 50 Prozent der Seitenflächen völlig offen sind, um einen entsprechenden Luftaustausch zu gewährleisten. Dabei soll es auch bleiben.