Bürokratie
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Kampagne für weniger Bürokratie

Die Betriebe der Informations- und Consultingwirtschaft sind oft mit komplexen Gesetzen und Verordnungen konfrontiert. Ziel der neuen Entlastungskampagne ist, Verwaltungsaufwand und Kosten zu senken. 

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Aktualisiert am 26.02.2025

Davon können besonders auch kleinere Unternehmen profitieren, die meist nicht über die Ressourcen verfügen, die komplexen Vorgaben einzuhalten. „Durch Entlastungen können die Unternehmen Ressourcen sparen, die dann in Innovationen, Weiterbildung oder Expansion investiert werden können“, sagt Christoph Schumacher, Obmann der Sparte Information und Consulting. 

Die Information- und Consultingbranche spielt eine Schlüsselrolle in der Digitalisierung anderer Sektoren. Durch gezielte Entlastung könnte außerdem die Digitalisierung innerhalb der Branche selbst gefördert werden, was langfristig anderen Branchen zugutekommt. Aufbauend auf der Kampagne „Tu was, felix Austria“, in der WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer die wesentlichen Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts präsentiert, zeigt die Sparte weitere branchenspezifische Probleme ihrer 21.500 Mitglieder, die in Experteninterviews erhoben wurden, in drei Schwerpunkten auf.

Unserer Forderungen

Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten 

Die Zeit, die zur Erfüllung der Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten aufgewendet werden muss, fehlt für produktive Arbeit. Kleine Unternehmen haben dieselben Vorgaben wie große Unternehmen, verfügen jedoch nicht über die Ressourcen. Dadurch entstehen Wettbewerbsverzerrungen. Eine Studie der WKO hat ergeben, dass jedes Unternehmen im Schnitt 9,4 Arbeitsstunden pro Woche für Bürokratie aufwenden muss. Für EPU sind es 3,9 Stunden und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar 19,3 Arbeitsstunden pro Woche.

Mit dieser Kampagne setzen wir ein klares Zeichen. Weniger Bürokratie und mehr Unterstützung für unsere Mitgliedsbetriebe sind der Schlüssel, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Information- und Consultingbranche zu stärken.

Überbordenden Bürokratie schädigt auch zunehmend den Standort. So zeigt eine Umfrage unter Industriebetrieben, dass „Regulierungen bzw. Bürokratie“ zwei Drittel (66 Prozent) der Befragten zu Investitionen im Ausland veranlassen. 

  • Keinen neuen Belastungen bei Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten.
  • Kein „Übererfüllen“ bei der Umsetzung von EU-Regelungen: Die Übererfüllung von EU-Vorgaben führt oft zu massiven Belastungen. Es braucht ein klares Bekenntnis des Nationalrats, Übererfüllung von EU-Recht zu beenden bzw. zu beseitigen.
  • Das behördliche Handeln muss auf einer wirtschaftsfreundlichen und wirtschaftsliberalen Ebene einheitlich erfolgen.
  • Entkriminalisierung bei Verstößen: Gerade bei „Bagatelldelikten“ soll das Prinzip „Beraten vor Strafen“ konsequent zur Anwendung gelangen.
  • Evaluierung aller Dokumentations- und Meldepflichten, ob diese notwendig sind bzw. vereinfacht werden können.
  • Umsetzung des „Once-Only“-Prinzips im Bereich der Meldepflichten. 

Digitalisierung und künstliche Intelligenz

„Die Themen Digitalisierung und KI sind der Schlüssel, um den Standort durch höhere Effizienz und innovative Geschäftsmodelle im internationalen Wettbewerb zu stärken“, so Christoph Schumacher. „Die Digitalisierung hat das Potenzial, Arbeitsabläufe zu optimieren und für Betriebe Freiraum für kreative und wertschöpfende Tätigkeiten zu schaffen.“

Rund 46 Prozent der Unternehmen setzen bereits künstliche Intelligenz (KI) ein oder planen den Einsatz. Dabei offenbaren sich die größten Probleme auf rechtlicher Ebene. So haben 34 Prozent der aktiven KI-Nutzer Bedenken betreffend Datenschutzverletzungen. Für 31 Prozent stellt der Mangel an rechtlicher Klarheit die größte Herausforderung dar. Diese Unsicherheit bremst durch Überregulierung einerseits und noch völlig ungeklärten Themen (insbesondere im Bereich KI) andererseits Innovationsbemühungen aus. Wenn nicht schnell gehandelt wird, führt dies geradewegs zu einer Lähmung von Fortschritt und Digitalisierung. 

  • Wir fordern technologieoffene, harmonisierte rechtliche Vorgaben auf europäischer Ebene.
  • Ausbau der digitalen Infrastruktur (Breitband).
  • Die Digitalkompetenz muss in allen Ausbildungsbereichen ausgebaut werden.
  • Implementierung einer einheitlichen digitalen Plattformen für Behördenverfahren. Diese Plattformen müssen effizient und einfach zu bedienen sein.
  • Schnelle und unkomplizierte F&E-Förderungen im Digitalisierungsbereich müssen gezielt ausgeweitet werden, um Innovationen in Schlüsseltechnologien wie KI, Big Data und Cybersecurity voranzutreiben.
  • Die Vielzahl an Überschneidungen unterschiedlicher Vorschriften erhöht die Compliance-Kosten und schafft regulatorische Unsicherheit. Überschneidungen müssen beseitigt und Rechtssicherheit und Planbarkeit erhöht werden.  

Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

„Die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung belasten unsere Betriebe ganz erheblich“, so Schumacher. „Besonders kleinere Betriebe können die Vorgaben nur mit hohem Aufwand erfüllen.“ 

Die Vorgaben führen dazu, dass besonders kleinere Unternehmen vom Markt verdrängt werden bzw. verschwinden. Unberücksichtigt bleibt auch, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die ohnehin keiner risikogeneigten Tätigkeit nachgehen, ihre Kunden seit Langem kennen und trotzdem die Vorgaben erfüllen müssen. Letztlich sind auch viele Kunden irritiert darüber, dass sie nun unter „Generalverdacht“ stehen.

Auch wenn Betriebe keinen risikogeneigten Tätigkeiten nachgehen, gelten für sie grundsätzlich dieselben – strengen – Vorgaben. Diese pauschale Anwendung der Vorschriften führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung für Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit nur ein geringes Risiko aufweist.

  • Weitere Verschärfungen werden abgelehnt. Insbesondere die neuen Vorgaben der EU-Antigeldwäsche-Verordnung, die ab Juli 2027 gelten sollen, bringen zusätzliche Belastungen.
  • Die Vorgaben müssen konkretisiert und risikospezifisch angepasst und gelebt werden. In den nicht risikogeneigten Tätigkeiten sind die Vorgaben ersatzlos zu streichen.
  • Redundanzen bei der Erfüllung der Geldwäschevorgaben (Bank, Versicherung, Rechtsanwalt/Notar etc.) müssen abgestellt werden.
  • Die Einholung von Unterlagen ist auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren, um Kosten und Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Kampagne „Entlastung schafft Wirtschaft“