Corona-Hilfen im Überblick
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung eine Palette verschiedener Unterstützungsleistungen für Selbständige geschaffen.
Lesedauer: 3 Minuten
Diese werden laufend adaptiert und erweitert, neue Tools sind hinzugekommen – zuletzt der Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen und der Ausfallsbonus.
Finanzielle Zuschüsse
- Ausfallsbonus
- Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen
- Fixkostenzuschuss (FKZ) oder Verlustersatz
- Härtefallfonds
Ausfallsbonus
Zweck: Kompensation für monatliche Umsatzausfälle von mind. 40 %Art: Zuschuss 15 % vom Umsatzausfall (max. 30.000 € p. M.)
Vorschuss auf FKZ II: 15 % des Umsatzausfalls
(max 30.000 € p. M.)
Voraussetzung: Umsatzausfälle mind. 40 % (monatsweise, Zeiträume Nov. 2020 bis Juni 2021)
Ansprechpartner/Abwicklung: COFAG; Antrag FinanzOnline für jeweiliges Monat
Fristen: ab 16. des Folgemonats bis 15. des drittfolgenden Monats (für Nov., Dez. 2020 und Jän. 2021: 16. 2. – 15. 4.)
Höhe: max. 60.000 € p. M.
Hotline: 01 890 78 00 11
www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus
Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen
Zweck: Kompensation für Unternehmen im Nov. und/oder Dez. 2020, die mind. Hälfte der Umsätze mit behördlich geschlossenen Unternehmen tätigen (direkt oder im Auftrag Dritter)
Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Voraussetzung: von behördlicher Schließung im Nov. und Dez. 2020 indirekt betroffene Unternehmen; Umsatzeinbruch von mind. 40 % und Umsatzzusammenhang mit behördlich geschlossenen Unternehmen von mind. 50 %
Ansprechpartner/Abwicklung: COFAG, Antrag FinanzOnline (grundsätzlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter)
Fristen: Antrag 16. 2. – 30. 6. 2021
Höhe: branchenabhängig max. 800.000 €
Hotline: 01 890 78 00 88
www.umsatzersatz.at/indirekt
Fixkostenzuschuss (FKZ) oder Verlustersatz
Zweck: FKZ I und FKZ 800.000 decken je nach Umsatzeinbruch die Fixkosten anteilig.
Verlustersatz für Fixkosten ab Minus von 30 %
Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss, Verlustersatz
Voraussetzung: FKZ I Ausfall mind. 40 %;
FKZ 800.000 und Verlustersatz Ausfall mind. 30 %
Ansprechpartner/ Abwicklung: COFAG; FinanzOnline, grundsätzlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Bilanzbuchhalter
Fristen: FKZ I Antrag bis 31. 8.. 2021; Betrachtungszeitraum
16. 3. – 15. 9. 2020
FKZ 800.000 Antrag bis 30. 6. 2021 (1. Tranche) bzw. 31. 12. 2021
(2. Tranche); Betrachtungszeitraum 16. 9. 2020 – 30. 6. 2021
Verlustersatz Antrag bis 30. 6. 2021 (1. Tranche) bzw. 31. 12.
2021 (2. Tranche); Betrachtungszeiraum 16. 9. 2020 – 30. 6. 2021
Höhe: FKZ I 75 % Fixkosten
FKZ 800.000 nach prozentualem Ausfall (max. 1,8 Mio. €)
Verlustersatz 70 % des Verlustes, 90 % für Klein- u. Kleinst-
unternehmen (max. 10 Mio. €)
Hotline: 01 890 78 00 11
www.fixkostenzuschuss.at
Härtefallfonds
Zweck: Abfederung Härtefälle, Unterstützung persönlicher Lebenserhaltungskosten
Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Voraussetzung: EPU, Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter, neue Selbständige, freie Dienstnehmer, freie Berufe, erwerbstätige Gesellschafter
Ansprechpartner/Abwicklung: WKO
Fristen: Förderzeitraum bis 15. 3. 2021, Antrag bis
30. 4.. 2021 (Verlängerung bis Juni geplant)
Höhe: 12 aus 12 Betrachtungszeiträumen, max. 30.000 €
Hotline: 05 90909
wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html
Steuerliche Erleichterungen
Degressive/beschleunigte AfA
Zweck: konjunkturfördernde Maßnahme
Art: Für Investitionen ab 1. 7. 2020 kann alternativ zur linearen AfA eine degressive AfA in der Höhe von max. 30 % geltend gemacht werden. Prozentsatz ist auf jeweiligen Buchwert (Restbuchwert) anzuwenden. Beschleunigte AfA für Gebäude
Voraussetzung: investierende Unternehmen
Ansprechpartner/Abwicklung: Finanzamt
Fristen: ab 1. 7. 2020
wko.at/service/steuern/degressive-afa.html
Verlustrücktrag
Zweck: Liquiditätsstärkung
Art: Möglichkeit, betriebliche Verluste aus 2020 innerhalb eines Höchstbetrages von 5 Mio. € ins Jahr 2019 rückzutragen. Berücksichtigung von Verlusten aus 2020 bereits vor Veranlagung 2020, Covid-19 Rücklage
Voraussetzung: Unternehmen mit Verlusten aus 2020, Antrag
Ansprechpartner/Abwicklung: Finanzamt
Fristen: Steuererklärung, Veranlagung 2019, 2020
bmf.gv.at
Absicherungen und Garantien
Überbrückungsgarantien für Kredite
Zweck: Besicherung von Überbrückungskrediten für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise Liquiditätsengpässe haben
Art: Überbrückungsgarantie des Bundes für Kredite
Voraussetzung: alle Unternehmen (außer Finanzsektor)
Ansprechpartner: Hausbank
Abwicklung: aws, ÖHT, OeKB; COFAG gibt Garantie (90 %, 100 %)
Fristen: Antrag bis Juni 2021, Laufzeit in der Regel 5 Jahre
Höhe: 100 % bis 500.000 €;
90 % bis 27,7 Mio. € (aws); bis 4,4 Mio. € (ÖHT);
OeKB höhere Grenzen;
80 % bis 1,5 Mio. €
www.aws.at/aws-ueberbrueckungsgarantien
www.oeht.at
www.oekb.at
Entlastungen für Arbeitgeber
Corona-Kurzarbeit (bis 30. Juni)
Zweck: temporäre Förderung der Personalkosten, um Beschäftigte zu halten
Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Personalkosten; Ersatz tatsächlicher Ausfallsstunden
Voraussetzung: Corona-Kurzarbeit-Sozialpartnervereinbarung als Betriebsvereinbarung oder Einzahlvereinbarung, einheitliches Muster, Sozialpartner-Zustimmung holt AMS ein (bzw. Pauschalzustimmung der WK)
Ansprechpartner/Abwicklung: AMS (Antrag/Abrechnung über eAMS-Konto)
Fristen: Abrechnung mit AMS monatlich, spätestens 28. des Folgemonats – Corona-Kurzarbeit läuft bis 30. Juni
Höhe: Kurzarbeitsbeihilfe ersetzt bis Höchstbeitragsgrundlage und der anzuwendenden Nettoersatzrate das auf Ausfallstunden entfallende Entgelt zuzüglich SV-Anteile
wko.at/service/corona-kurzarbeit.html
Weitere Maßnahmen und Hilfen
Investitionsprämie: www.aws.at/investitionspraemie
Filmwirtschaft Comeback Bonus: www.aws.at/comeback-zuschuss
Schutzschirm für Veranstalter: www.oeht.at/produkte/schutzschirm-fuer-veranstaltungen
NPO-Fonds: www.npo-fonds.at
Einkommenssteuersenkung: wko.at/service/steuern/aktuelle-werte-einkommen--koerperschaftsteuer-ab-2020.html
Mehrwertsteuer-Senkung (Gastro, Kultur …): bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/
Stundungen/Ratenvereinbarungen (SVS, ÖGK, BMF):
www.svs.at;
www.gesundheitskasse.at;
bmf.gv.at
Haftungen für Veranstalter von Pauschalreisen:
www.oeht.at/produkte/oeht-insolvenzabsicherung
Lehrlingsbonus: wko.at/service/bildung-lehre/lehrlingsbonus-neu-aufgenommene-lehranfaenger.html
Neustartbonus: bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ-Neustartbonus.html
ratgeber.wko.at/corona-unterstuetzungen
wko.at/site/corona-unterstuetzungen/start.html