Geldwäschevorschriften – Verpflichtung zur Risikoerhebung
Aktuell werden in Oberösterreich Unternehmen von der BH Perg aufgefordert, binnen einer Frist von drei Wochen eine Risikoerhebung bzw. eine Negativerklärung mittels Online-Formular abzugeben.
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Für die laufende Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. In Oberösterreich ist dies zentral für alle Bezirke und Statutarstädte die BH Perg.
Es ist darauf zu achten, dass die jeweilige Erklärung fristgerecht abgegeben wird. Die Inhalte der Erhebungsbögen und der Negativerklärungen sind österreichweit einheitlich vom zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft vorgegeben, wurden zuletzt aber mehrfach adaptiert. Betroffene Unternehmen sollten daher den Risikoerhebungsbogen auf der angegebenen Online-Plattform der BH Perg (land-oberoesterreich.gv.at/523057.htm) auch dann neu ausfüllen und übermitteln, wenn sie in der Vergangenheit bereits einmal eine Risikoerhebung übermittelt haben.
Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
In Umsetzung europarechtlicher Vorschriften und internationaler Vorgaben verpflichtet die Gewerbeordnung Unternehmern bestimmter Branchen (siehe Kasten) Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihren Betrieben zu ergreifen. Damit soll verhindert werden, dass diese Gewerbetreibenden für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden und sich dabei selbst strafbar machen.
Details zu den umzusetzenden Maßnahmen stehen unter: wko.at/gewerberecht/
geldwaesche-wirtschaftliche-eigentuemer-register-details
- Handelsgewerbetreibende und Versteigerer mit Barzahlungen von mindestens 10.000 Euro (insbesondere Kfz-Handel, Uhren- und Schmuckbranche)
- Kunsthändler mit Geschäften ab 10.000 Euro (bar oder unbar)
- Immobilienmakler
- Unternehmensberater und Bürodienstleister hinsichtlich bestimmter Geschäftstätigkeiten
- Versicherungsmakler und -agenten sowie Vermögensberater hinsichtlich bestimmter Produkte
Eine genaue Definition findet sich in § 365m1 GewO und hier.
Die BH Perg führt laufend Vor-Ort-Kontrollen in den Betrieben durch. Bei festgestellten Verstößen drohen hohe Geldstrafen. Zusätzlich sehen die Strafbestimmungen der Gewerbeordnung die Veröffentlichung der rechtskräftigen Entscheidung vor. Eine solche Veröffentlichung kann schwerwiegende Konsequenzen im Geschäftsverkehr nach sich ziehen!
Auf wko.at gibt es ausführliche Informationen, einen eigenen Onlineratgeber und ein Muster für eine Checkliste zur Identifizierung des Kunden und Risikoüberprüfung des Geschäftsvorgangs.
Ebenso stellen das Unternehmensserviceportal und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft sowie das Bundeskriminalamt (Geldwäschemeldestelle) Informationen
auf deren Websites zur Verfügung.
Die WIFI-Unternehmerakademie bietet dazu laufend Schulungen für Unternehmer und deren Mitarbeiter an: