Förderlandschaft in Bewegung
Österreichs Förderlandschaft zur Unterstützung von Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit wurde umfassend erweitert.
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Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
Thermische Sanierung
Thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden gemeinnütziger Bauvereinigungen: Aus den Mitteln für Energieeffizienz des Umweltförderungsgesetzes werden für 2024 und 2025 je 120 Mio. Euro für die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden gemeinnütziger Bauvereinigungen zur Verfügung gestellt. Dadurch sollen vor allem Mieter durch die Vorteile einer Sanierung entlastet werden. Aufbauend auf dem Förderungsprogramm „Sanierungsbonus für Private 2023/2024 – Mehrgeschoßiger Wohnbau/Reihenhausanlage“ wird für gemeinnützige Bauvereinigungen ein eigenständiger Schwerpunkt geschaffen. Die Förderintensität beträgt bis 60 Prozent. Durch diesen erhöhten Satz soll ein zusätzlicher Anreiz zur Sanierung gesetzt werden.
Heizungstausch im Privatbereich (Registrierung bis 31. 12. 2025): Das neue Tauschprogramm für private Haushalte ergänzt die bestehende Aktion „Raus aus Öl und Gas“ und fördert den Austausch veralteter, ineffizienter Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energieträger. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz. Förderfähig sind Wärmepumpen oder Holzheizungen für Ein-/Zweifamilienhäuser, die älter als 15 Jahre sind. Die Pauschalförderung in Höhe von 5.000 Euro ist mit max. 30 Prozent der Investitionskosten begrenzt. Bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage kann ein Bonus von 2.500 Euro vergeben werden.
E-Mobilität
Für die Förderung der Elektromobilität stehen 114,5 Mio. Euro für 2024 zur Verfügung.
Förderungen für Betriebe:
- E-Pkw für Betriebe 2024 für soziale Einrichtungen, E-Taxis, E-Carsharing und Fahrschulen (beschränkte Zielgruppe, Registrierung bis 31. 5. 2025)
- Elektro-Leichtfahrzeuge & E-Zweiräder für Betriebe 2024 (Registrierung bis 31. 5. 2025)
- E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge für Betriebe 2024 (Registrierung bis 31. 5. 2025)
- E-Ladeinfrastruktur für Betriebe 2024 (Registrierung bis 28. 2. 2025)
- Große E-Fahrzeuge, Sonderfahrzeuge und E-Ladestellenprojekte (Registrierung bis 31. 5. 2025)
- (E-)Transporträder und (E-)Falträder für Private 2024 (Registrierung bis 28. 2. 2025)
Förderungen für Private:
- E-Mobilität für Private 2024 – das betrifft E-Pkw, E-Motorräder, E-Mopeds und E-Leichtfahrzeuge (Registrierung bis 31. 5. 2025). Zusätzlich können auch Wallboxen und Ladekabel gefördert werden.
- E-Fahrräder, (E-)Transporträder und (E-)Falträder für Betriebe 2024 (Registrierung bis 28. 2. 2025)
Mobilitätsmanagement
Im Rahmen des Programms „klimaaktiv mobil“ werden Maßnahmen gefördert, die nachhaltige Mobilitätsinfrastrukturen stärken und innovative Verkehrskonzepte fördern (Einreichungen bis 28. 2. 2025). Förderungsfähige Maßnahmen umfassen:
- Ausbau von Radwegen, Radschnellverbindungen und Radabstellanlagen
- Anschaffung von (E-)Bikes, Transporträdern od. Falträdern
- Einrichtung bedarfsorientierter Mobilitätslösungen
- Umstellung des Transportsystems vom Lkw auf Förderbänder
- Umsetzung von Carsharing-Modellen oder Mitfahrbörsen
- bewusstseinsbildende Maßnahmen
Förderung von Mehrwegsystemen und Einwegpfand
Die Förderung von Leergutrücknahmesystemen zur Steigerung der Mehrwegquote wurde bis Juni 2025 verlängert. Das Budget von 17 Mio. Euro umfasst 10 Mio. speziell für KMU im Lebensmitteleinzelhandel.
Energieeffiziente Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Für diese Förderung stehen bis zu 200 Mio. Euro bis 2030 zur Verfügung. Das Programm umfasst alle Einrichtungen. Gemeinnützige Einrichtungen erhalten 50 Prozent Förderung und nicht gemeinnützige bekommen je nach Unternehmensgröße 50, 40 und 30 Prozent. Voraussetzung sind mindestens 30 Prozent Energieeinsparung im Vergleich zum Bestand vor der Maßnahme. Das soll auch für Teilareale (z.B. Pavillons) möglich sein. Die erforderliche Mindestenergieeinsparung wird auf 250 MWh gesenkt.