Atempause bei Entwaldungsverordnung, aber weitere Belastungen drohen
Verschiebung der Umsetzungsfrist für die EU-Entwaldungsverordnung auf Ende 2025 verschafft Zeit für praxistaugliche Ausgestaltung.
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Mit der Verschiebung der Umsetzungsfrist der EU-Entwaldungsverordnung auf den 31. Dezember 2025 hat das EU-Parlament den Unternehmen eine wichtige Atempause verschafft. Diese gilt es jetzt zu nutzen, um Unsicherheiten zu klären und praxistaugliche Regelungen zu finden.
Die Wirtschaftskammer steht hinter den Zielen der Verordnung, die globale Entwaldung zu minimieren. Doch die derzeitige Ausgestaltung ist nicht praxistauglich und führt zu überbordender Bürokratie, die die heimische Wirtschaft und ihre Wertschöpfungskette von der Landwirtschaft bis zur Industrie unverhältnismäßig belastet.
Unklarheiten auch bei EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD)
Wie bei der Entwaldungsverordnung gibt es auch bei der Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) Unsicherheiten: Es fehlen weiterhin die angekündigten Begleitmaßnahmen wie Leitlinien und Mustervertragsklauseln, um den Unternehmen Planungs- und Rechtssicherheit zu geben. Bleiben diese weiterhin aus, muss letztlich auch die Lieferketten-Richtlinie verschoben werden.