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Entwaldungsfreie Lieferketten

Mit der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) will die Europäische Union die weltweite Entwaldung bekämpfen.

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Aktualisiert am 02.08.2024

Jährlich werden etwa 10 Mio. Hektar Wald, insbesondere in tropischen Regionen, zerstört. Die EU als bedeutender Importeur von landwirtschaftlichen Gütern wie Palmöl, Soja, Holz, Kakao und Rindfleisch, deren Produktion oft mit Entwaldung verbunden ist, will die Wälder als unverzichtbare Faktoren für Klima, Artenvielfalt und Luftqualität stärker vor Abholzung schützen.

Kerninhalte und Herausforderungen

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. Betroffen sind nicht nur Holz und Papier, sondern auch verschiedene Agrarprodukte. Firmen müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind und dass die Güter nicht von Flächen stammen, die nach 2020 abgeholzt wurden. Konkret bedeutet dies:

Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen detaillierte Informationen über ihre Lieferketten sammeln und offenlegen.

Transparenz: Die Herkunft der Produkte muss nachvollziehbar und öffentlich zugänglich sein.

Sanktionen: Bei Verstößen drohen finanzielle Strafen und Importverbote.

Auswirkung, Kritik, Ausblick

Die Verordnung wird globale Lieferketten beeinflussen. Unternehmen müssen ihre Beschaffungspraktiken anpassen, was zu höheren Kosten führen könnte. Es gibt auch Chancen. Unternehmen, die sich frühzeitig anpassen, können Wettbewerbsvorteile erzielen und Innovationen fördern.

Es gibt Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit der Verordnung, besonders für kleinere Unternehmen. Experten fordern deshalb umfassendere internationale Kooperationen. Die nächsten Jahre werden zeigen, wie effektiv die Verordnung in der Praxis ist und welche weiteren Maßnahmen notwendig sind, um die globale Entwaldung zu stoppen.