Sachbezug
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Die Crux mit dem Sachbezug

„Es ist gängige Praxis, dass unsere Beschäftigten mit unseren Montagebussen direkt von ihrem Zuhause zum nächsten Einsatzort fahren“, sagen Markus Redl und Stephan Preishuber, die Landesinnungsmeister der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker und der Elektro- und Alarmanlagentechniker.

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Aktualisiert am 22.05.2024

Im Gespräch mit Spartenobmann Michael Pecherstorfer weisen sie auf die Lohnsteuerrichtlinie hin, wonach Fahrten mit den sogenannten Spezialfahrzeugen – das sind Montagebusse mit eingebauter Werkbank – zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sachbezugsfrei sind. Für jede andere private Nutzung wird ein Sachbezug angenommen. 

So weit, so gut, möchte man sagen. Hier tritt aber der Steuerprüfer auf den Plan, denn diesem muss man nachweisen, dass keine sonstige private Verwendung stattgefunden hat. „Dies geschieht für gewöhnlich über Fahrtenbücher“, so Redl und Preishuber. Allerdings, und das ist die Crux, wird in der Realität immer wieder bezweifelt, dass der Montagebus ein Spezialfahrzeug ist, womit eine Heimfahrt nicht mehr sachbezugsbefreit wäre. Auch die Fahrtenbücher werden in den meisten Fällen nicht anerkannt. Redl und Preishuber: „Die Konsequenz sind saftige Nachzahlungen in Höhe von 5.000 Euro pro Fahrzeug und Jahr.“ 

Rechtliche Bereinigung nötig

Wenn es aber im Nachhinein zu empfindlichen Nachverrechnungen kommt, macht die Regelung keinen Sinn. Redl und Preishuber plädieren daher dafür, dass man auf Fahrtenbücher gänzlich verzichtet und die Nutzung sachbezugsfrei stellt. Denn nachdem Fahrtenbücher ohnehin kaum anerkannt werden oder Fahrzeuge längst außer Dienst sind, bleiben allein hohe Nachzahlungen. Pecherstorfer: „Auf alle Fälle braucht es hier eine rechtliche Bereinigung. Denn Nachzahlungen in solch empfindlichen Höhen gefährden Arbeitsplätze und können für viele Betriebe existenzbedrohende Ausmaße annehmen, was nicht im Sinne des Erfinders sein kann.“

Gewerbe
© wkoö Preishuber, Pecherstorfer und Redl (v. l.) treten für eine praxisnahe Lösung mit Hausverstand ein.