CSRD-Berichtspflicht
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CO₂-Werte präzise berechnen

Die EU verschärft die Anforderungen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) und verpflichtet seit Juli 2024 Unternehmen, detaillierte CO₂-Werte für importierte Produkte zu berechnen und zu melden.

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Aktualisiert am 20.11.2024

Ziel des Mechanismus ist, den CO₂-Fußabdruck importierter Güter zu bewerten und entsprechend zu steuern, um so den EU-internen Klimazielen gerecht zu werden und Wettbewerbsnachteile für europäische Produzenten auszugleichen. Betroffen sind zunächst Branchen mit hohem Emissionspotenzial, wie Stahl, Aluminium und Zement. Unternehmen in diesen Bereichen müssen den exakten Kohlenstoffgehalt der von ihnen importierten Produkte berechnen und an die EU übermitteln. Die Berechnungen müssen dabei standardisierten Methoden folgen, um die Vergleichbarkeit der Werte zu gewährleisten.

In der aktuellen Übergangsphase sind die Berichte zunächst noch ohne finanzielle Sank­tionen verknüpft, aber ab 2026 wird CBAM vollständig umgesetzt. Unternehmen müssen dann eine CO₂-Abgabe auf Importe zahlen, die auf der Höhe der berichteten Emissionen basiert. 

CBAM wird als bedeutender Schritt zur Verringerung des globalen CO₂-Ausstoßes und zur Förderung klimafreundlicher Lieferketten angesehen. Firmen mit großem Importvolumen sind dazu aufgerufen, nachhaltige Produktionsmethoden ihrer Lieferanten zu fördern und langfristig den CO₂-Ausstoß entlang ihrer gesamten Lieferkette zu senken.

Webinar: „CBAM-Berichterstattung in der Praxis“ 

Am 12. Dezember um 9 Uhr findet das kostenlose Webinar der WKO Oberösterreich „CBAM-Berichterstattung in der Praxis“ statt. In diesem Webinar erfährt man, welche Angaben in CBAM-Berichten erforderlich sind, wie man die notwendigen Informationen zur Erstellung eines CBAM-Berichts erhält und wie die Meldungen einzureichen sind. Darüber hinaus erhält man einen Überblick über die Konsequenzen bei fehlenden, unvollständigen oder unzutreffenden Berichten und den Fahrplan für die weitere Implementierung. Das Webinar hält das Amt für nationalen Emissionszertifikatehandel (AnEH), das in Österreich für die CBAM-Berichterstattung zuständig ist.

Allfällige unternehmens- und CBAM-spezifische Fragen, die sich in der Anwendung ergeben, werden im Anschluss an das Webinar beantwortet. Mail an: nachhaltigwirtschaften@wkooe.at 

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